Um die Ausbreitung von Omikron zu verlangsamen: Niederlande im Lockdown

DenHaag/Osnabrück.

In der vergangenen Woche hat sich gezeigt, dass sich Omikron auch in den Niederlanden sehr schnell ausbreitet. Das OMT (Outbreak Management Team) geht davon aus, dass diese Variante bis Ende Dezember in den Niederlanden vorherrschend sein wird. Dies ist früher als erwartet.

Der rasche Fortschritt wird in diesem Jahr zu einem Anstieg der Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern und Intensivstationen führen. Damit wird eine Überlastung der Pflege im Januar immer wahrscheinlicher. Wir alle wollen im Bedarfsfall ins Krankenhaus und zu unserem Hausarzt gehen können. Die Ausbreitung der Omicron-Variante muss kurzfristig gebremst werden, damit die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich bleibt.

Daher hat das niederländische Kabinett unter Ministerpräsident Mark Rutte beschlossen, dass die Niederlande von Sonntag, dem 19. Dezember, bis mindestens Freitag, dem 14. Januar 2022, in den Lockdown gehen werden.

Da die Omikron-Variante erst seit kurzer Zeit bekannt ist, ist auch in den Niederlanden vieles noch ungewiss. Trotz dieser Unwägbarkeiten berechneten die Modellierer des RIVM, wie schnell sich das Virus unter verschiedenen Umständen ausbreiten könnte. Es scheint klar zu sein, dass die derzeitigen Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die Pflegebelastung in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Grenzen zu halten.

Maßnahmen und dringende Hinweise ab Sonntag, 19. Dezember

  • Für alle gilt: Bleiben Sie so viel wie möglich zu Hause und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Halten Sie überall einen Abstand von 1,5 Metern ein.
  • Nehmen Sie nicht mehr als 2 Personen über 13 Jahren pro Tag zu Hause auf.
    Mit Ausnahme von Heiligabend, dem ersten Weihnachtsfeiertag und dem zweiten Weihnachtsfeiertag sowie zum Jahreswechsel. Dann gilt die Regel: nicht mehr als 4 Personen ab 13 Jahren pro Tag.
  • Besuchen Sie sie nicht mehr als einmal am Tag.
  • Im Außenbereich gilt eine maximale Gruppengröße von 2 Personen im Alter ab 13 Jahren. Personen, die an nur einer Adresse wohnen, sind hiervon ausgenommen.
    An Heiligabend, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie zum Jahreswechsel ist die maximale Gruppengröße im Freien auf 4 Personen ab 13 Jahren begrenzt.
  • Der Schul- und Hortbetrieb ist bis mindestens 9. Januar geschlossen. Es gibt einige Ausnahmen. Am 3. Januar wird das Kabinett über die Bildung ab dem 10. Januar entscheiden.
  • Alle gastronomischen Einrichtungen sind geschlossen. Sie können bestellen und mitnehmen.
  • Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sind geschlossen. Bestellung, Abholung und Rückgabe sind möglich.
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogerien, sind bis 20.00 Uhr geöffnet. Hier besteht die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, und es darf maximal 1 Besucher pro 5 m2 Fläche kommen.
  • Außergewöhnliche Dienstleistungen wie Tankstellen, Apotheken, Bibliotheken, Fahrschulen, Notare oder Rechtsanwälte sind geöffnet.
  • Alle nichtmedizinischen Kontaktberufe, wie Friseure und Kosmetiker, sind geschlossen.
  • Kinos, Museen, Theater und Konzertsäle sind geschlossen.
  • Alle Hallensportstätten sind geschlossen (außer Schwimmunterricht). Sportstätten im Freien bleiben für alle Altersgruppen zwischen 05.00 und 17.00 Uhr geöffnet. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen im Freien mit maximal 2 Personen in einer Höhe von 1,5 Metern Sport treiben. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können im Freien Sport treiben und Spiele in ihrem eigenen Verein austragen.
  • Es besteht ein Verbot von Veranstaltungen. Ausgenommen sind Trauerfeiern mit bis zu 100 Gästen, Wochenmärkte und professionelle Sportwettkämpfe ohne Publikum. Weihnachtsmärkte sind nicht erlaubt.
  • Diese Maßnahmen kommen zu den Maßnahmen und Ratschlägen hinzu, die bereits für alle gelten, wie z. B. die Grundregeln, die Mundschutzpflicht, der Ratschlag, vor dem Besuch anderer Personen eine Selbstkontrolle durchzuführen, und der Ratschlag zur Heimarbeit. Menschen über 70 Jahren wird empfohlen, ihre Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, auch zu Kindern, und einen Abstand von 1,5 Metern zu ihnen einzuhalten.

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Eine Übersicht der Regeln und Maßnahmen

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Alle Angaben ohne Gewähr. Siehe für aktuelle Informationen unter www.rijksvoorlichtingsdienst.nl/coronavirus

Bildquellen

  • OSK-Niederlande: OSK Bildmontage