
Zusätzliche mRNA-Injektion nach Janssen-Impfstoff und Booster möglich
Menschen, die mit dem Janssen-Impfstoff geimpft sind und vor mindestens drei Monaten eine Auffrischung erhalten haben, können ab dem 16. März 2022 einen Termin für eine zusätzliche Impfung gegen Corona vereinbaren. Das schreibt der Minister für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Kuipers, an die untere Kammer des Parlaments.
Niederländische Staatsbürger, die den Janssen-Impfstoff und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, können nun in einigen Ländern Schwierigkeiten bei der Einreise und der Nutzung von Einrichtungen haben. Der Grund dafür ist, dass in diesen Ländern eine einzige Janssen-Impfung nicht mehr als vollständige Grundimpfung gilt. Durch eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff kann dieses Problem gelöst werden.
Personen, die eine Janssen-Impfung und eine Auffrischung erhalten haben, sind vollständig geimpft und aufgefrischt. Dies ist für die meisten Länder ausreichend, die bei der Einreise ein digitales Corona-Zertifikat (DCC) verlangen.
In einigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, wird dies jedoch nicht als ausreichend angesehen. Daher können Niederländer, die mit Janssen geimpft wurden und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, Schwierigkeiten bei der Einreise und beim Zugang zu Einrichtungen in diesen Ländern haben.
Gleiche Regeln innerhalb der Europäischen Union
Das Kabinett legt großen Wert darauf, den freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen. Hindernisse, die sich aus den Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten ergeben, passen nicht in diesen Rahmen.
Nach Angaben des niederländischen Gesundheitsrates ist eine zusätzliche Impfung nach der Auffrischung für die meisten Menschen nicht erforderlich. Aber es gibt auch keine Einwände dagegen. Aus diesem Grund hat das Kabinett beschlossen, dass Personen, die mit Janssen geimpft wurden und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die zusätzliche Impfung erhalten können, wenn sie dies wünschen.
Personen, die die zusätzliche Spritze erhalten möchten, können telefonisch einen Termin mit der GGD vereinbaren. Da es keine medizinische Notwendigkeit für die zusätzliche Spritze gibt, fragt der GGD-Mitarbeiter, ob die Person eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen hat.
Nach Erhalt der zusätzlichen Spritze kann diese in die CoronaCheck-App eingegeben werden. Das Digital Corona Certificate (DCC) für diese Aufnahme ist mit 3/1 gekennzeichnet. Dies ist eine europäische Notation, die Reisen und die Nutzung von Einrichtungen mit einer 2G oder 2G+-Politik ermöglicht.