Gesetzesänderung: Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen

Zum Inkrafttreten der Änderung des § 32 BGB („Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“) erklärt der sportpolitische Sprecher und Berichterstatter für Vereinsrecht der FDP-Fraktion Philipp Hartewig:

„Es ist eine enorme Erleichterung für Vereine, Mitgliederversammlungen künftig auch digital oder hybrid abhalten zu können. Ein digitaler Zugang zu Mitgliederversammlungen ermöglicht mehr Mitgliedern, sich trotz weiterer Entfernungen und bei knapper Freizeit aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen.

Die digitalen Mitgliederversammlungen haben sich in der Corona-Zeit bewährt. Mit dem neuen Gesetz stärken wir das Ehrenamt und die Mitbestimmung in den Vereinen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn ein aktives Vereinsleben macht unsere Gesellschaft stark.“

Neu am § 32 BGB ist, dass der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen kann, dass Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen und Mitgliederrechte auf diesem Wege ausüben können.