Bramsche: 59-Jähriger Wiederholtungstäter unterwegs – Polizei nimmt Mann und zwei Fahrzeuge aus dem Verkehr

Symbolbild. Foto: Bianka Specker

Am Freitagnachmittag bewiesen Polizeibeamte das richtige Gespür und kontrolleirten gegen 15:00 Uhr einen geparkten Mercedes an der Straße „Meyers Tannen“.

Dieser war den Beamten zuvor entgegen gekommen. Nachdem der männliche Fahrzeugführer die Polizei erblickt hatte, parkte er schnell ein und wechselte vom Fahrersitz auf die Rückbank. Neben befand sich seine Partnerin im Fahrzeug. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 59-jährige Mercedes-Fahrer ohne Führerschein und offensichtlich alkoholisiert unterwegs war.

Als der Mann aus Fürstenau daraufhin aufgefordert wurde, das Fahrzeug zu verlassen, zeigte dieser sich gegenüber den Beamten uneinsichtig und aggressiv. Im weiteren Verlauf leistete der 59-Jährige Widerstand und beleidigte die Polizeibeamten.

Nach dem Eintreffen einer weiteren Funkstreifenwagenbesatzung ergaben sich für die Beamten außerdem Anhaltspunkte dafür, dass der 59-Jährige auch seiner Partnerin gegenüber handgreiflich geworden war.

Der Mann wurde im Anschluss zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht.

Neben diversen eingeleiteten Strafverfahren, erhielt der 59-Jährige zudem eine Wohnungswegweisung. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und einer Richterin wurde außerdem die Beschlagnahme des Mercedes angeordnet.

Offensichtlich war dies dem Mann jedoch keine Lehre.

Am Sonntag wurde eine zivile Funkstreifenwagenbesatzung gegen 15:50 Uhr auf einen vorausfahrenden BMW aufmerksam, welcher die B68 in Fahrtrichtung Norden befuhr. Der Fahrzeugführer fuhr dabei auffällig langsam und hatte augenscheinlich Schwierigkeiten die Spur einzuhalten. Auch hier bewiesen die Beamten ihr gutes Gespür.

Bei einer darauffolgenden Kontrolle stellte sich überraschend heraus, dass es sich erneut um den 59-jährige Fürstenauer handelte, welcher abermals alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs war. Es folgten wieder eine Blutentnahme und die Einleitung eines weiteren Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Im Anschluss wurde auch der BMW auf richterliche Anordnung beschlagnahmt.