
„Die rechtssichere Voraussetzung für die Teileinziehung bleibt weiter eine Unbekannte“
Die positive Signalwirkung, die für das Oberzentrum Osnabrück, für den Einzelhandel und für die Bürger mit dem gestrigen Ratsbeschluss zum Neumarkt ausgehen soll, ist nach jahrelangem Stillstand verständlich, so die BOB Ratsfraktion.
Bis jedoch echte Veränderungen am Neumarkt durch den Abriss/Neubau des Geschäftshauses und der Umgestaltung sichtbar werden, würden noch viele Jahre vergehen. Mit dem gestrigen Beschluss bleiben für den BOB viele Fragen offen, die in weiteren Gesprächen mit der PlaNOS, durch Verkehrserhebungen, durch die Erarbeitung einer Förderrichtlinie für den passiven Schallschutz et cetera erst beantwortet werden müssen.
„Das Osnabrück auf die wichtige Ost-West-Achse nicht verzichten kann, zeigte bereits eine Studie Masterplan Mobilität. Von einer Verbesserung der vielfach betonten Aufenthaltsqualität ist auch mit einer Abwicklung des ÖPNV über die Johannisstraße, den Kollegienwall und schon gar nicht über den Grünen Brink zu rechnen. Dies verdeutlicht auch die Illustration im NOZ Artikel vom 27.06.202023.“, erklärt BOB-Fraktionsvorsitzender Levin Bosche.
„Bei einer Teileinziehung des Neumarkts und den fahrradgerechten Umbaumaßnahmen am Wall ist es weiterhin essentiell, dass der Wall 2-spurig pro Fahrtrichtung verbleibt, da sonst der Innenstadt-/Lieferverkehr gänzlich zum Erliegen kommt. Die BOB-Ratsfraktion erwartet, dass bei weiteren Planungen zur Teileinziehung nur auf rechtlich sichere Entscheidungen zurückgegriffen werden und dass der Fokus auf einer verbesserten Verkehrssituation im Innenstadtbereich, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden“, so Levin Bosche abschließend.
Bildquellen
- Wall-Stau: Bianka Specker