Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss beim „Wachstumschancengesetz“

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.

Welche Maßnahmen sind im dem Komrompiss enthalten?

Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen:

  • die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, 
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate, 
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer), 
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem sind Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten. 

Gestrichen wurde unter anderem:

  • die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und
  • die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat erforderlich

Im nächsten Schritt stimmte der Bundestag am heutigen 23. Februar 2024 dem Kompromiss zu. Jetzt muss es, damit es in Kraft treten kann, auch vom Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 verabschiedet werden.

Ergebnis der 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21. Februar 2024 [PDF, 468KB]

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stärkung-von-wachstumschancen-investitionen-und-innovation-sowie-steuervereinfachung/303318?term=Wachstumschancengesetz&rows=25&pos=1