Verabschiedung der Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen im alten Bundestag am 18. März

Entscheidung des 20. Deutschen Bundestags am 18. März 2025

Der 20. Deutsche Bundestag entscheidet am Dienstag, den 18. März 2025, namentlich über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096), eingebracht von den Fraktionen von SPD und CDU/CSU.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ausgaben für Verteidigung und „sicherheitspolitische Maßnahmen“ ab einem bestimmten Schwellenwert künftig nicht mehr der Schuldenregel des Grundgesetzes unterliegen.

Zudem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ verankert werden, dessen Kredite ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen sind.

Den Ländern wird ein begrenzter Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsplanung eingeräumt.

Die Vorschläge entstammen den abgeschlossenen Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und der SPD, die nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nun Koalitionsverhandlungen aufgenommen haben. Dort sollen Details der Zusammenarbeit künftigen Regierung geregelt werden.

Für die Annahme des Gesetzentwurfs ist wegen der Grundgesetzänderungen eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten im 20. Bundestag erforderlich.

Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen passierte am Sonntag den Haushaltsausschuss

Der Gesetzentwurf wurde am gestrigen Sonntagnachmittag, den 16. März, nach etwa viereinhalbstündiger Beratung vom Haushaltsausschuss mit mehreren Änderungen gebilligt (20/15117). Grundlage war ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Entwurfs.

Laut Teilnehmern des Haushaltsausschusses soll eine beantragte Anhörung abgelehnt worden sein. Der Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer (AfD) berichtete via X über die Ablehnung der Anhörung und erwägt rechtliche Schritte in der Sache.

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Weitere Informationen

Weitere Abstimmungen nach der Debatte

Nach einer dreistündigen Debatte wird auch über einen Gesetzentwurf der FDP zur „Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) abgestimmt. Der Haushaltsausschuss hat hierzu eine Beschlussempfehlung abgegeben und empfiehlt die Annahme mit Änderungen (20/15117 Buchstabe c). Details zu den Änderungen sind derzeit nicht detailliert öffentlich verfügbar.

Ein Antrag der Gruppe BSW „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ (20/15107) steht ebenfalls zur Abstimmung. Der Auswärtige Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt und empfiehlt die Ablehnung des Antrags (20/15116).

Details zum Gesetzentwurf von SPD und Union

Der geänderte Entwurf sieht Anpassungen der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes vor. Ausgaben für Verteidigung sowie sicherheitspolitische Zwecke, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, sollen künftig von der Schuldenregel ausgenommen werden.

In Artikel 109 soll es heißen: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ Ursprünglich war die Ausnahme auf Verteidigungsausgaben beschränkt.

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Das Sondervermögen soll in Artikel 143h des Grundgesetzes verankert werden.

Die Zweckbestimmung wurde präzisiert: „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ – in der ersten Version war nur von „Investitionen in die Infrastruktur“ die Rede.

Die Gespräche mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen führten dazu, dass „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ins Grundgesetz aufgenommen wird. Strittig ist, ob es sich hierbei um die bloße Zweckbestimmung des Sondervermögens handelt, oder ob hier die Klimaneutralität bis 20245 als Regierungsziel im Grundgesetz fest verankert wird.

Das Volumen des geplanten Sondervermögens beträgt 500 Milliarden Euro, die Kreditaufnahme bleibt von der Schuldenbremse unberücksichtigt. Von den 500 Milliarden sollen 100 Milliarden Euro den Bundesländern für Investitionen zufließen und weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds eingespeist werden.

Die Investitionen können über zwölf Jahre bewilligt werden (ursprünglich zehn Jahre).

Die Zusätzlichkeit

Ein neues Kriterium der Zusätzlichkeit besagt: „Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird.“

Laut Änderungsantrag bedeutet dies, dass Investitionen mindestens 10 Prozent der Ausgaben im Bundeshaushalt (ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen) ausmachen müssen. Dies gilt nicht für die Länder-Mittel. Details zum Sondervermögen und zur Mittelverwendung sollen gesetzlich geregelt werden.

Verschuldungsspielraum für die Länder

Den Ländern wird ein Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen BIP eingeräumt. Die Verteilung auf die einzelnen Länder wird gesetzlich festgelegt. Strengere landesrechtliche Vorgaben würden außer Kraft treten.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzentwurf (20/15099) vor, das bestehende Sondervermögen Bundeswehr um 200 Milliarden Euro aufzustocken.

Die Mittel sollen nur genutzt werden, wenn der Bundeshaushalt ohne Sondervermögen Verteidigungsausgaben von mindestens zwei Prozent des nominalen BIP (nach NATO-Kriterien) vorsieht. Dies soll sicherstellen, dass das Sondervermögen ausschließlich zusätzliche Verteidigungsausgaben finanziert und keine Mittel aus dem Kernhaushalt umgeschichtet werden. Die Kreditaufnahme bleibt von der Schuldenregel ausgenommen.

Die FDP begründet den Vorschlag mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und geopolitischen Unsicherheiten, insbesondere nach dem Amtsantritt der neuen US-Regierung. „Die transatlantische Sicherheitsarchitektur nach dem Zweiten Weltkrieg gehört der Vergangenheit an“, heißt es im Entwurf.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme mit Änderungen (20/15117 Buchstabe c).

Antrag der Gruppe BSW

Die Gruppe BSW lehnt in ihrem Antrag (20/15107) höhere Verteidigungsausgaben ab und fordert unter dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ mehr Diplomatie statt Aufrüstung. Sie kritisiert den EU-Plan „ReArm Europe“ über 800 Milliarden Euro und verlangt eine Friedensinitiative für die Ukraine, den Stopp von Rüstungslieferungen, keine nukleare Aufrüstung Deutschlands, Gespräche mit Russland über Abrüstung sowie die Senkung von Militärausgaben und Sanktionen.

Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags (20/15116).


Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ unter der Drucksache 20/15096 wurde im Haushaltsausschuss am 16. März 2025 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Die Vorschläge und Änderungen der Grünen, die im Rahmen der Ausschusssitzung eingebracht und abgestimmt wurden, sind in die aktuelle Fassung des Entwurfs eingeflossen. Die genaue Ausgestaltung dieser Änderungen ist im finalen Text unter der Drucksache 20/15096 nachzulesen, der die Konsensfassung der drei Fraktionen widerspiegelt.

Hier ist das Dokument als PDF auf der Seite des Deutschen Bundestages verfügbar.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) – Drucksache 20/15096 in der Fassung der Beschlussempfehlung 20/15117

Morgen ab 10:00 Uhr findet die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt. Sollte die Verabschiedung erfolgen, muss danach der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.