Zukunftsorientierte Ausbildung: Die neuen Regelungen für Kaufleute für Büromanagement    

Ab dem 1. August 2025 tritt eine neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Kaufmann bzw. Kauffrau für Büromanagement in Kraft, die die bisherige Verordnung von 2013 ablöst. Betroffen sind Unternehmen, die bereits in diesem Bereich ausbilden oder dies künftig planen, sowie alle, die an einer Ausbildung in diesem Beruf interessiert sind.

Die überarbeitete Ausbildungsverordnung bringt wesentliche strukturelle Änderungen mit sich, die eine präzisere und zukunftsgerichtete Qualifikation ermöglichen. Dazu zählen modernisierte Bezeichnungen der Wahlqualifikationen sowie die Einbindung aktueller Standardberufsbildpositionen.

Diese definieren verbindliche Mindestanforderungen für alle Berufe in Bereichen wie Digitalisierung, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Nachhaltigkeit. Außerdem wird die Kompetenzorientierung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) stärker in die Ausbildungsordnung integriert.

Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmen bei der IHK.

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