
Am Abend des 3. Mai 2019 sind im Landkreis
Diepholz vier Shisha-Bars kontrolliert worden.
Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende und ganzheitliche
Kontrolle. Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Landkreis
Diepholz, Gewerbeaufsichtsamt Hannover und die Kommunen) prüfte in
ihrer eigenen Zuständigkeit und Profession. Die Polizei Diepholz
leistete Amtshilfe, um in den unübersichtlichen und gut
frequentierten Lokalitäten ein sicheres und geordnetes Arbeitsumfeld
zu gewährleisten.
Das Gewerbeaufsichtsamt Hannover stellte bei drei von vier
Shisha-Bars gravierende Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes fest. So
war zum Beispiel bei einem Betrieb die Notausgangstür mit Winkeleisen
zugeschraubt, so dass der Flucht- und Rettungsweg nicht vorhanden
war.
Bei den Kontrollen hat der Zoll Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt
Konkret handelt es sich dabei in vier Fällen um Hinweise, dass die
Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In drei
Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrugs.
Darüber hinaus besteht in zwei Fällen die Vermutung, dass gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere
Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Bildquellen
- Zoll: Hauptzollamt Osnabrück