
Ungarn hat beschlossen, aus den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auszutreten. Dies gab Ministerpräsident Viktor Orbán, am Donnerstag, den 3. April 2025, auf der Plattform X bekannt.
Der IStGH ist ein unabhängiges internationales Gericht mit Sitz in Den Haag, das 2002 gegründet wurde und schwere Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord verfolgt. Derzeit sind 124 Staaten Mitglieder, darunter alle EU-Länder, jedoch nicht die USA, Israel oder Russland.
Victor Orbán erklärt den Austritt auf X: „Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) ist zu einem politischen Tribunal geworden, was sich in seiner Hexenjagd gegen Ministerpräsidenten @netanyahu zeigt. Wir werden ein Gericht nicht unterstützen, das Demokratien wie Israel aus politischem Vorteil ins Visier nimmt. Ungarn verteidigt die Rechtsstaatlichkeit. Ungarn steht zu Israel.“
Zeitpunkt der Ankündigung
Die Mitteilung fällt mit dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Ungarn zusammen, der am selben Tag begann. Gegen Netanjahu besteht ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Nach den Regeln des Gerichtshofs wären Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihn bei Betreten ihres Staatsgebiets festnehmen zu lassen.
Viktor Orbán hatte jedoch bereits im Vorfeld klargestellt, dass Netanjahu in Ungarn nicht festgenommen werde. Neben Ungarn hat auch Italien Zweifel an der Durchführbarkeit des Haftbefehls geäußert. Außenminister Antonio Tajani erklärte, eine Festnahme Netanjahus sei „nicht durchführbar, solange er Ministerpräsident ist“. Die USA, kein Mitglied des IStGH, haben ebenfalls angekündigt, den Haftbefehl nicht zu vollstrecken.
Kontroverse um den Haftbefehl
Der Haftbefehl gegen Netanjahu sorgt international für Streit. Verbündete Israels, insbesondere die USA, kritisieren die Entscheidung des IStGH scharf. Die Vereinigten Staaten erkennen den Gerichtshof jedoch nicht an und sind daher nicht zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet. Ungarns Austritt aus dem IStGH unterstreicht die politische Dimension dieser Debatte.