Esther Schulte zur Richterin am Landgericht Osnabrück ernannt

Frau Vorsitzende Richterin der 18. Großen Strafkammer Dr. Nadine Laatz-Petersohn sowie Frau Esther Schulte. (von links) Foto © Landgericht Osnabrück

Frau Esther Schulte ist zur Richterin am Landgericht Osnabrück ernannt worden. Der Präsident des Landgericht Dr. Thomas Veen überreicht ihr am vergangenen Montag, 07. April 2025, die von der Niedersächsischen Justizministerin unterzeichnete Ernennungsurkunde.

Frau Schulte studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Münster. Nach dem erfolgreichen 1. Staatsexamen absolvierte sie ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Unmittelbar anschließend trat sie im Jahr 2003 in den Justizdienst des Landes Niedersachsen ein.

Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, den Amtsgerichten in Oldenburg, Osnabrück und Meppen sowie dem Landgericht Osnabrück. Während ihrer richterlichen Tätigkeit an den Amtsgerichten beschäftigte sich Frau Schulte überwiegend mit Strafverfahren. 2009 wechselte sie zur Staatsanwaltschaft Osnabrück, wo sie im Jahr 2010 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt wurde. Dort bearbeitete sie im Wesentlichen ein allgemeines Erwachsenendezernat, Ermittlungsverfahren wegen politischer Straftaten sowie Rechtshilfeverfahren mit dem Ausland.

Mit ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht wechselte Frau Schulte zum 7. April 2025 an das Landgericht Osnabrück.

Sie ist Mitglied der 18. Großen Strafkammer – Jugendkammer. Vor der 18. Großen Strafkammer werden insbesondere erstinstanzliche Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Jugendschutzsachen verhandelt, welche die Zuständigkeit des Landgerichts begründen.