
Am Ostersonntag, 20.04.2025, gegen 02:40 Uhr machte ein Polizeibeamter in der Oldenburger Innenstadt von seiner Schusswaffe Gebrauch, nachdem ein Angreifer mehrere Menschen verletzt und bedroht hatte.
Die Ereignisse entwickelten sich wie folgt: Dem Mann war der Zutritt zu einer Diskothek in der Mottenstraße verweigert worden. Daraufhin sprühte er Reizstoff in Richtung zweier Sicherheitsmitarbeiter, wodurch mehrere Personen leicht verletzt wurden. Der Angreifer flüchtete, wurde jedoch von einigen Personen verfolgt, die die Verfolgung abbrachen, nachdem er sie mit einem Messer bedrohte.
In der Kurwickstraße sprachen eingetroffene Polizeikräfte den Mann an, dieser rannte daraufhin davon. In einer angrenzenden Straße traf er auf die Besatzung eines weiteren Streifenwagens. Dort ging er bedrohlich auf die Beamten zu und setzte erneut Reizstoff ein. Ein 27-jähriger Polizeibeamter gab daraufhin Schüsse ab. Der Angreifer wurde mehrfach getroffen, lebensgefährlich verletzt und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet. Die Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft Oldenburg in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, die aus Neutralitätsgründen beauftragt wurde.
Polizeipräsident Andreas Sagehorn äußerte sich betroffen: „Der Einsatz und der Verlust eines jungen Lebens erschüttern mich zutiefst. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Viele Bürger suchen Antworten auf offene Fragen, was emotional nachvollziehbar ist.
Dennoch müssen die Hintergründe dieses tragischen Vorfalls zunächst rechtsstaatlich lückenlos aufgeklärt werden. Ich habe volles Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die von der Polizei umfassend unterstützt wird. Dazu gehören Zeugenbefragungen und die Auswertung aller Spuren.“
Um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, äußert sich die Polizei bis auf Weiteres nicht öffentlich zum Verfahren.
Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen Totschlag
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg veröffentlichte die Ergebnisse der durchgeführten Obduktion. Sie ergab Folgendes:
„Der 21-jährige wurde von mindestens drei Schüssen getroffen. Schussverletzungen fanden sich an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf. Laut dem Obduktionsergebnis trafen alle drei Schüsse den Getöten von hinten. Ein vierter Schuss soll den Getöten am Oberschenkel gestreift haben.“
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen Totschlag. „Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden“, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Bildquellen
- Blaulicht: Gerd Altmann/ pixabay