
Die Niedersächsische Landesregierung hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der juristischen Ausbildung beschlossen. Mit der Änderung des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes (NJAG) sollen Studium und Prüfungen flexibler und zeitgemäßer gestaltet werden, um den gesellschaftlichen und digitalen Anforderungen gerecht zu werden.
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung des E-Examens: Künftig können Prüflinge ihre Klausuren in den juristischen Staatsexamina elektronisch anfertigen, was den Prüfungsprozess für Kandidaten, Prüfer und Prüfungsämter erleichtert. „Das E-Examen ist ein Meilenstein für eine moderne und effiziente Justiz“, betonte Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.
Darüber hinaus wird das Studium flexibler: Das verpflichtende Gerichtspraktikum kann nun auch bei Landgerichten, Fachgerichten oder Staatsanwaltschaften absolviert werden. Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik oder Streitschlichtung können in anderen Studiengängen erworben werden, und die Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereich sinken von 16 auf 12, dem bundesweiten Mindestmaß.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem „Speyer Semester“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften. Dieses kann künftig flexibler, etwa in der Anwaltsstation des Vorbereitungsdienstes, integriert werden. Zudem werden die Wahlbereiche um Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht erweitert.
Zur Steigerung der Effizienz im Korrekturverfahren wird bei Punktabweichungen von bis zu drei Punkten zwischen Erst- und Zweitkorrektur künftig der arithmetische Mittelwert gebildet – ein transparentes und faires Verfahren.
„Mit dieser Reform passen wir die Juristenausbildung an die Anforderungen der heutigen Zeit an und stärken Niedersachsen als Standort für moderne Justiz“, so Wahlmann. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten.
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- Paragraph: Gerd Altmann