Herr Rechtsanwalt Thomas Pöhler zum Notar ernannt

v.r.n.l.: Herrn Rechtsanwalt und Notar Thomas Pöhler und Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Thomas Veen. Foto: © LG Osnabrück

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Herrn Rechtsanwalt Thomas Pöhler zum Notar ernannt.

Am Mittwoch, den 9. Juli 2025, überreichte der Präsident des Landgerichts, Herr Dr. Thomas Veen, ihm die Ernennungsurkunde. Herr Pöhler ist Partner in einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern in Georgsmarienhütte.

Sein Amtssitz als Notar befindet sich am Kanzleisitz, weshalb sein Amtsbereich den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bad Iburg umfasst.

Notare üben in Deutschland ein öffentliches Amt aus. Es gibt zwei Formen des Notariats: In etwa zwei Dritteln des Bundesgebiets sind Notare hauptberuflich tätig, während sie in anderen Regionen, wie in Niedersachsen, das Amt neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt ausüben (sogenannte Anwaltsnotare).

Notaren werden hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Ihre Tätigkeit dient dem Schutz der Beteiligten vor rechtlicher Benachteiligung sowie der Sicherung von Rechts- und Beweissicherheit zur Vermeidung späterer Streitigkeiten. Zu ihren Hauptaufgaben zählt die Beurkundung von Rechtsgeschäften.

Darüber hinaus beraten und betreuen sie unabhängig, ohne die Interessen einer einzelnen Partei zu vertreten.

Die Ernennung zum Notar erfolgt nach Anhörung des Präsidenten der zuständigen Notarkammer durch den Präsidenten des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Amtssitz liegt. Notare werden auf Lebenszeit berufen.

Die Dienstaufsicht über die Notare führt der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Amtssitz liegt, unterstützt von der zuständigen Notarkammer. Gemäß § 10a BNotO entspricht der Amtsbereich eines Notars in der Regel dem Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Amtssitz liegt.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind derzeit etwa 420 Notare tätig.