
Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU ab 2028 scharf kritisiert.
„Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts ist in Zeiten nationaler Haushaltskonsolidierung nicht vermittelbar“, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius in einer Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA). Auch die von der Kommission vorgeschlagene zusätzliche Unternehmensbesteuerung stößt auf klare Ablehnung.
Dennoch begrüßt die Bundesregierung den Reformansatz der Kommission, die den Fokus auf neue Prioritäten wie europäische Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit legt.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patricia Lips und Mathias Middelberg, schließen sich der Kritik an. Lips betonte, dass der MFR den historischen Herausforderungen gerecht werden müsse, und lobte die angestrebte Modernisierung des Haushalts sowie die flexiblere Ausgestaltung, um auf Krisen reagieren zu können.
Kritisch sieht die Unionsfraktion jedoch den Verzicht auf ein eigenständiges Agrarbudget und die geplante Zentralisierung der Kohäsionspolitik. „Wir brauchen ein starkes Agrarbudget, um Ernährungssouveränität zu sichern, und eine Kohäsionspolitik, die weiterhin mit den Regionen gestaltet wird“, so Lips.
Mathias Middelberg begrüßte die geplante Reduzierung der Förderprogramme, die Transparenz und Bürokratieabbau fördern soll. Gleichzeitig warnte er vor einer Haushaltserhöhung:
„Nicht jede neue Aufgabe auf EU-Ebene muss auch dort finanziert werden.“ Eine neue Unternehmensabgabe sei angesichts der Bemühungen, die Steuerlast in Deutschland zu senken, „vollkommen indiskutabel“.
Die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion signalisieren somit ein klares Nein zu zusätzlichen finanziellen Belastungen und fordern eine stärkere Fokussierung auf Effizienz und europäische Prioritäten, ohne die nationale Haushaltsdisziplin zu gefährden.
Hintergrund
Die EU plant eine neue Unternehmenssteuer für Unternehmen. Diese Abgabe soll unabhängig vom Hauptsitz der Konzerne gelten und ein gestaffeltes System vorsehen, bei dem Unternehmen mit höheren Umsätzen größere Beiträge leisten.
Ziel ist es, neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt zu schaffen.
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