
Das heute vom Oberlandesgericht Stuttgart gesprochene Urteil (Az. 5 St 2 BJs 231/24) gegen den afghanischen Staatsangehörigen Sulaiman A. ist folgerichtig und notwendig. Dies erklärt die Deutschen Polizeigewerrkschaft (DPolG) heute in einer Mitteilung an die Presse.
Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an dem Mannheimer Polizisten Rouven Laur sowie mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, verbunden mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, entspricht der unfassbaren Brutalität und Grausamkeit dieser Tat.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren – wie sie bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich möglich wäre – ausgeschlossen ist.
Der Täter wird damit voraussichtlich bis zu seinem Lebensende in Haft bleiben.
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, erklärt: „Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist ein wichtiges Signal. Auch wenn das Gericht keine Sicherheitsverwahrung angeordnet hat, bleibt entscheidend, dass der Täter dauerhaft von der Gesellschaft ferngehalten wird.“
Für die Deutsche Polizeigewerkschaft steht fest: Dieser Täter darf nie wieder in Freiheit gelangen – und wenn er jemals wieder freien Boden betritt, dann nur in seinem Herkunftsland. Es muss sichergestellt sein, dass er für seine Taten vollumfänglich büßt.
Sollte eine Abschiebung nicht möglich sein, muss die Strafe konsequent in einem deutschen Gefängnis vollzogen werden. Die Politik müsse endlich handeln, so Wendt weiter. Es brauche klare gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, Schwerstkriminelle auch in Länder wie Afghanistan zurückzuführen – insbesondere, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Rainer Wendt stellt klar: „Die Polizei steht tagtäglich im Dienst der Gesellschaft und darf nicht zum Ziel extremistischer Gewalt werden.“
Die DPolG fordert zudem eine umfassende politische und interne Aufarbeitung der Tat. Die zögerliche Reaktion der politischen Entscheidungsträger nach dem Mord an Rouven Laur ist nicht akzeptabel. Es braucht konkrete Maßnahmen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie eine entschlossene Haltung gegenüber radikalisierten Gewalttätern.
Doch so konsequent dieses Urteil auch ist – es holt Rouven Laur nicht zurück. Der Schmerz über den Verlust bleibt tief.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist in Gedanken bei der Familie, den Angehörigen und den Kolleginnen und Kollegen von Rouven Laur. Die Anteilnahme und Solidarität innerhalb der Polizeifamilie in ganz Deutschland war und ist überwältigend.
„Die Formen der Trauerbekundungen innerhalb der Polizei in ganz Deutschland waren bemerkenswert“, so Ralf Kusterer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der DPolG Baden-Württemberg. „Video-Clips aus ganz Deutschland zeigen, wie emotional betroffen, aber auch in welcher großen Solidarität die Polizeifamilie zusammensteht. Auch dadurch wird das Andenken an Rouven Laur stets bewahrt bleiben. Wir hoffen, dass dies zumindest etwas den Familienangehörigen Trost spendet, mit denen wir im Innersten ewig und eng verbunden sind.“
Bildquellen
- Polizei Schild: Bianka Specker