Erfolgreiche Wahl der drei Bundesverfassungsrichter im Bundestag: Zweiter Anlauf mit Spannung

Die geheime Abstimmung für die Wahl der Verfassungsrichter war für 16:30 Uhr angesetzt und sollte etwa zwei Stunden dauern – es gab keine vorherige Aussprache im Bundestag.

Es war der zweite Versuch, nachdem der erste Anlauf im Juli 2025 spektakulär gescheitert war. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hofften heute deshalb auf eine reibungslose Besetzung der vakanten Stellen, doch auch diesmal gab es politische Hürden.

Die Richterwahl im Bundestag ist eine geheime Urnenabstimmung, die Transparenz und Wahlgeheimnis balanciert. Jeder Kandidat benötigt eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch die absolute Mehrheit des Bundestags (316 von 630 Stimmen).

Die Stimmen von CDU und SPD allein reichen dafür nicht aus, weshalb die schwarz-rote Regierung auf Unterstützung der Opposition, insbesondere von Grünen und Linken, angewiesen ist. Mit der größten Oppositionspartei, der AfD, wollen die selbsternannten demokratischen Parteien keine Zusammenarbeit.

Diese verbleibenden Oppositionsfraktionen der Grünen und Linken äußerten im Vorfeld Bedenken wegen mangelnder Einbindung und es war ungewiß, ob sie der Regierung ihre Stimmen für die Richterwahl geben würden.

Durch den Erfolg der heutigen Richterwahl blieb ein politisches Desaster der Regierung Merz und dem Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn heute erspart.

Rückblick auf die Sommerwahl

Die Richterwahlen waren im Juli 2025 geplant, wurden jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die umstrittene SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, der Teile der Union die Unterstützung entzogen hatten, stand vor allem wegen ihrer liberalen Haltung zu Themen wie Abtreibung und einem möglichen AfD-Verbot in der Kritik.

Die SPD reagierte prompt und nominierte die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger als Nachfolgerin.

Die anderen Kandidaten blieben unverändert: Der Arbeitsrichter Günter Spinner (Vorschlag der Union) und die Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold (SPD-Vorschlag). Alle drei wurden am Montag vom Wahlausschuss des Bundestags bestätigt. Die ausstehenden Richterstellen betreffen den Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Nach Ablauf der Amtszeiten der Vorgänger, darunter Ulrich Maidowski und Doris König, führen die Amtsinhaber ihre Geschäfte bis zur Ernennung der Nachfolger weiter. Die Verkündung der erfolgreichen Wahl der Richter gegen 18:30 Uhr im Bundestag sorgte für sichtbare Erleichterung bei CDU und SPD. Ein Scheitern hätte den kürzlich eingeführten Ersatzwahlmechanismus aktiviert, bei dem der Bundesrat eingreifen würde.

Die gewählten Richterkandidaten

  • Sigrid Emmenegger: Als Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringt sie fundierte Expertise im Verwaltungs- und Verfassungsrecht mit. Sie erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen: mindestens 40 Jahre alt, passive Wahlrechtsfähigkeit und mindestens drei Jahre Tätigkeit an einem obersten Gericht.
  • Günter Spinner: Der Professor und Arbeitsrichter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist Spezialist für Sozial- und Arbeitsrecht. Er soll den Platz im Ersten Senat einnehmen und wird von der Union als ausgewogener Kandidat gelobt.
  • Ann-Katrin Kaufhold: Die Juraprofessorin an der Universität Freiburg hat sich durch ihre Arbeiten zu Grundrechten und Datenschutz einen Namen gemacht. Sie könnte Vizepräsidentin des BVerfG werden und repräsentiert den SPD-Flügel.

Alle Kandidaten erfüllten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG): Sie dürfen keine politischen Ämter innehaben und müssen unabhängig agieren.

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