
Der neue Online-Versorgungsrechner ermöglicht niedersächsischen Beamten sowie Richtern jederzeit unverbindlich Informationen über ihre individuelle Pension aus der Beamtenversorgung zu gewinnen.
Die Nutzer geben dabei selbst ihre ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ein. Auf dieser Grundlage werden die aktuell erreichten beziehungsweise die voraussichtlichen Versorgungsansprüche bei Ruhestandsbeginn berechnet. Es können so verschiedenste Szenarien durchgespielt werden, welche Auswirkungen beispielsweise eine geplante Teilzeitarbeit oder ein vorzeitiger Ruhestand auf die Altersversorgung hat.
„Mit dem digitalen Versorgungsrechner bauen wir das Serviceangebot für die Landesbeamten deutlich aus. Dieses jederzeit verfügbare Planungsinstrument ermöglicht einen unkomplizierten und direkten Überblick der persönlichen Alterssicherungsansprüche. Zugleich wollen wir die Kollegen des für die Pensions-Berechnung zuständigen Landesamtes damit zukünftig entlasten“, erklärte Finanzminister Gerald Heere.
Die Auskünfte werden anhand persönlich einzugebender Daten bestimmt. Mit dem Online-Versorgungsrechner können die ruhegehaltfähige Dienstzeit, der Ruhegehaltssatz, die Höhe der Versorgungsbezüge und ein möglicher Versorgungsabschlag in Echtzeit ermittelt werden.
Das Angebot ist ab sofort online unter https://versorgungsrechner-niedersachsen.de erreichbar.
Alle erfolgten Eingaben werden nur im Rahmen der jeweiligen Anwendung und nicht dauerhaft gespeichert. Das Ergebnis der Berechnung kann jedoch in Form einer verschlüsselten Datei herunterladen werden, um bei einer erneuten Berechnung oder Fortsetzung der Berechnung auf die erfolgten Eingaben zugreifen zu können. Zusätzlich können alle Ergebnisse am Ende der Berechnung heruntergeladen werden.
Bildquellen
- Bürokratie: Jana Schneider