
Verwaltungsgericht weist Eilantrag des BUND zurück
Die Polizei Münster ist auf mögliche Castortransporte von Jülich nach Ahaus vorbereitet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Januar 2026, das den Eilantrag des BUND gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung ablehnte, macht einen baldigen Transportbeginn deutlich wahrscheinlicher.
Wir stellen uns seit langem darauf ein, dass wir den sicheren Transport der Castoren von Jülich nach Ahaus gewährleisten müssen“, sagte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf heute in Münster. „Die Einsatzplanungen sind weitgehend abgeschlossen und können zeitnah umgesetzt werden.“
Aus einsatztaktischen Gründen macht die Polizei keine Angaben zu konkreten Zeitplänen oder Transportterminen.
Entscheidend für den weiteren Verlauf wird nun sein, wie der BUND auf das Urteil reagiert. Dem Verband steht noch der Rechtsweg vor dem Oberverwaltungsgericht offen.
Die geplanten Transporte von insgesamt 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Abfall aus dem Forschungszentrum Jülich (speziell abgebrannten Kugelelementen aus dem ehemaligen AVR-Versuchsreaktor) ins Zwischenlager Ahaus sind seit Jahren umstritten.
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- Atom, Kanister: kalhh / Pixabay




