
Neuer Erlass präzisiert Tierschutzanforderungen beim Enthornen
In Niedersachsen bleibt die betäubungslose Enthornung von Kälbern unter sechs Wochen weiterhin nur unter strengen Auflagen erlaubt: Den Tieren müssen zwingend ein Beruhigungsmittel (Sedativum) sowie ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. Diese Regelung besteht bereits seit einem Runderlass aus Dezember 2016 und wurde nach einmaliger Verlängerung nun in einem neuen Erlass bestätigt und inhaltlich präzisiert.
Neu ist vor allem eine konkretisierte Vorgabe zur erforderlichen Sachkunde: Personen mit abgeschlossener Ausbildung als Landwirt auf einem rinderhaltenden Betrieb mit Enthornungspraxis oder als Tierwirt/in Fachrichtung Rinderhaltung gelten automatisch als sachkundig.
Alle übrigen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen, beispielsweise durch eine Bescheinigung über eine fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt.
Bundesrechtlich ist das betäubungslose Veröden der Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen weiterhin zulässig (§ 6 Tierschutzgesetz i. V. m. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Der Gesetzgeber erlaubt diese Ausnahme nur, wenn der Eingriff fachgerecht erfolgt und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schmerzlinderung und Leidensvermeidung ergriffen werden.
Niedersachsen nutzt diesen bundesrechtlichen Spielraum, um deutlich strengere und detailliertere Anforderungen zu stellen.
Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen in Niedersachsen nur noch unter vollständiger Betäubung durch einen Tierarzt gestattet.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont, dass sie die in der letzten Wahlperiode geplante bundesweite Änderung des Tierschutzgesetzes erneut aufgreifen möchte. Diese sah vor, das Enthornen von Rindern generell (also ohne Altersgrenze) nur noch unter Betäubung zuzulassen.
Der neue Erlass tritt am 16. Januar 2026 in Kraft und gilt vorerst bis Ende 2031.
Der aktuelle Erlass ist im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:
https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2026/34/
Bildquellen
- Kuh: Derek Sewell




