Besonderer Trick des Schwarzarbeiters

Anlässlich einer Durchsuchungsmaßnahme gegen den Arbeitgeber des Beschuldigten wurden Beamte des Hauptzollamts Osnabrück auf einen geringfügig Beschäftigten LKW Fahrer aufmerksam.

Dieser bezog eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Bei der Auslesung des Tachografen des LKWs, konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte nicht nur seine Fahrerkarte nutzte, sondern auch die seines Vaters. Im Rahmen der Ermittlungen wurde später festgestellt, dass der Vater bereits seit ein paar Jahren verstorbenen war. Durch diesen besonderen Trick sollten Lenkzeitüberschreitungen vermieden werden. 

Um sein reales Einkommen zu verschleiern, wurden die Arbeitsstunden aus der Tätigkeit als LKW Fahrer auf verschiedene Personen des nahen Umfelds des Rentners aufgeteilt. Wie die Zöllner ermittelten, hatte der Beschuldigte gleich mehrere Einkommensquellen. Neben der Tätigkeit als LKW Fahrer konnte zudem festgestellt werden, dass er mit seinem Privat PKW ohne Gewerbeanmeldung Taxifahrten durchführte. Die daraus erzielten Einnahmen wurden den Finanzbehörden nicht mitgeteilt. 

Die Auswertung der Unterlagen durch das Finanzamt ergab, dass durch den Beschuldigten für den Zeitraum von 2009 bis 2016 ca. 90.000 Euro Einkommenssteuer und Zinsen nachzuzahlen sind. Dieses gesonderte Verfahren wurde gegen Geldauflage von 40.000 Euro eingestellt. Weiter wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ein Sozialversicherungsschaden von ungefähr 46.000 Euro für den Zeitraum von 2010 bis 2017 ermittelt. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 

„Alle relevanten Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Höhe und den Erhalt von einer Rente wegen Erwerbsminderung erforderlich sind, hätten der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt werden müssen.“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Thomas Schmidt.

Bildquellen

  • hza-os: Hauptzollamt Osnabrück