CSU-Strafsteuer für Billigflüge bedeutet Einschränkung der Reisefreiheit

Magnitz: CSU-Strafsteuer für Billigflüge bedeutet Einschränkung der Reisefreiheit

Berlin, 30.08.2019. Zur Forderung von CSU-Landesgruppenchef Dobrindt nach einer Strafsteuer für Billigflieger, erklärt der Luft- und Raumfahrtpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Frank Magnitz:

„Noch vor einem Vierteljahr erklärte Herr Dobrindt im Münchner Merkur: ‚Kluger Umwelt- und Klimaschutz braucht Anreize und nicht Bevormundung‘. Jetzt will die CSU die Reisefreiheit im Luftverkehr mit einer Strafsteuer für Billigflieger einschränken und Menschen mit kleinerem Geldbeutel noch mehr benachteiligen.

Dieses Anbiedern an den Freitags-Greta-Aberglauben, Deutschland könne und müsse das Klima im Alleingang retten, geht zulasten jener Menschen, die sich Urlaubsreisen ohne günstige Flugpreise gar nicht mehr leisten können.

Insbesondere aus dem Flugplan vieler Regionalflughäfen sind günstige Flüge nicht wegzudenken. Daran hängen viele direkte und indirekte Arbeitsplätze. Ohne Billigflieger wären Flughäfen wie Münster/Osnabrück, Memmingen, aber auch Dresden, Erfurt oder Bremen wirtschaftlich kaum überlebensfähig.

Die Deutsche Luftverkehrsbranche ist durch die Luftverkehrsteuer im internationalen Wettbewerb bereits jetzt benachteiligt und massive Preiserhöhungen durch die von Umweltministerin Schulze geforderte CO2 Bepreisung stehen ohnehin ins Haus.

Wir stellen uns gegen diese Bevormundungs-Fantasien der CSU, die Reisefreiheit im Luftverkehr durch eine Strafsteuer für günstige Airlines einzuschränken und Flugreisen zukünftig nur Besserverdienenden zugänglich zu machen.“

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