„Die Johannisstraße und der Neumarkt können erst dann genesen, wenn die Verkehrsfrage geklärt ist“, so Dr. Steffen Grüner, BOB-Vorsitzender und Hinzugewähltes Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.
„Da sich der Investor zurückgezogen hat ist das politische Bemühen, ihm durch ein Verbot des Individualverkehres höhere Ankermieten zu bereiten, hinfällig geworden“, so Dr. Grüner weiter:
Das Verkehrskonzept müsse neu überdacht werden. Warum also nicht wie im ursprünglichen Ratsbeschluss und wie im preisgekrönten Lützow 21 Plan vorgesehen, eine Spur für Radfahrer, eine Spur für Autos und eine Spur für Busse?
Andere Städte wie Münster z.B. zeigen, dass eine gute Erreichbarkeit ein immenser Vorteil für den Einzelhandel ist. „Wir haben bereits erfahren müssen, dass eine Sperrung des Neumarktes für den Wall den Supergau bedeutet – die schlechtere Erreichbarkeit führt dann dazu, dass die Kunden aus dem Umland eher in Münster, Melle, Ibbenbüren oder Georgsmarienhütte einkaufen werden. Dies gilt es zu verhindern, wenn wir eine lebendige Innenstadt und einen ausgeglichenen Haushalt haben wollen.“
Dr. Grüner weiter: „Der Bund Osnabrücker Bürger wird durch seine Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten – selbst wenn er in der ersten Instanz unterliegen sollte – die Frage des Individualverkehrs auf dem Neumarkt bis zur nächsten Kommunalwahl ziehen bzw. dann erneut stellen lassen – dann können die Bürgerinnen und Bürger von Osnabrück souverän über die Zukunft des Neumarktes entscheiden“.
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- Ratsitzungssaal: Bianka Specker