35-Jähriger Mann wurde mit Haftbefehl gesucht – Ehemalige Fahrlehrerin bewahrt ihn vor dem Gefängnis

Symbolfoto Bahn

Bundespolizisten haben Mittwochabend im Hauptbahnhof Oldenburg den Haftbefehl gegen einen 35-Jährigen vollstreckt. Seine ehemalige Fahrlehrerin bezahlte die offene Geldstrafe und ersparte dem Mann damit den Aufenthalt im Gefängnis. 

Beamte der Bundespolizei hatten den Mann im Hauptbahnhof überprüft, weil er mit dem Zug von Großenkneten nach Oldenburg gefahren war, ohne einen Fahrschein zu besitzen. Vor Ort erfuhren die Beamten zudem, dass der 35-Jährige bereits in einem vorherigen Zug von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurde. Er hatte sich aggressiv gegenüber dem Zugpersonal verhalten. 

Durch die Feststellung der Personalien fanden die Beamten heraus, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Haftbefehl nach dem 35-jährigen Marokkaner fahnden ließ. Er hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe über 745,- Euro aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung nicht bezahlt. Da er sich auch der Ladung zum Antritt einer 37-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe nicht gestellt hatte, wurde er jetzt von der Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht. 

Nachdem dem Mann der Haftbefehl eröffnet wurde, klagte der 35-Jährige plötzlich über heftige gesundheitliche Probleme. Sofort wurde ein Rettungswagen alarmiert. Der medizinische Check ergab allerdings, dass der Mann nur simuliert hatte. 

Weil er den Geldbetrag nicht selbst aufbringen konnte, bat er seine ehemalige Fahrlehrerin um Hilfe. Sie kam zur Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte für ihren früheren Fahrschüler die offene Geldstrafe, plus der angefallenen Kosten in Höhe von 70,- Euro. Damit blieb dem 35-Jährigen der drohende Gefängnisaufenthalt erspart. 

Wegen des Erschleichens von Leistungen wurde eine Strafanzeige gegen den 35-Jährigen gefertigt.

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  • Symbolfoto Bahn: Bundespolizei