Folgemeldung zur gefesselten und geknebelten jungen Lübeckerin

Symbolbild

Gemeinsame Medien-Information der Polizeidirektion Lübeck und der Staatsanwaltschaft Lübeck 

In dem Fall der am Samstag (12.10.) gefesselt und geknebelt aufgefundenen 20-jährigen Studentin aus Lübeck ermitteln Staatsanwaltschaft und Bezirkskriminalinspektion Lübeck nunmehr wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts und der versuchten Aussetzung mit Todesfolge. 

Nach aktuellem Ermittlungsstand war die Frau nicht nur geknebelt und an den Händen und Füßen gefesselt, sondern wurde mit dem Fesselungsmaterial zudem – in dem Knick liegend – an dem dortigen Geäst festgebunden. Sie hätte sich nach Bewertung der Ermittler weder selbst befreien, noch hätte sie aufgrund der Knebelung selbst auf sich aufmerksam machen können. Der von der Straße aus nicht einsehbare Feldweg wird so gut wie ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken, nicht hingegen von Fußgängern genutzt. Unter Berücksichtigung der herbstlichen Wetterverhältnisse und ihrer nur leichten Bekleidung hätte die Geschädigte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft versterben können, wenn sie nicht durch den 62-jährigen Mann, der zufällig an der Stelle seine Notdurft verrichten wollte, gefunden worden wäre. 

Der Ablauf und der Hintergrund des Tatgeschehens sind weiterhin unklar und Gegenstand der unter Hochdruck fortgeführten Ermittlungen.

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