Brandner/Reusch: Abberufung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses nicht gerechtfertigt

Bundestag

Berlin, 13. November 2019. Nach seiner Abwahl als Vorsitzender des Rechtssauschusses des Bundestags, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner:

„Die Altparteien haben sich mit diesem Vorgang dramatisch blamiert. Es wurde zunächst meine Kritik an Udo Lindenberg und Frank-Walter Steinmeier dazu genutzt, um einen Mediensturm zu entfesseln. Dabei war heute davon und vor allem von dem dabei verwendeten Begriff ‚Judaslohn‘ überhaupt nicht mehr die Rede.

Stattdessen wurden erfundene Argumente ins Feld geführt. Ich hätte zum Beispiel zum Deutschen Anwaltsverein ‚die Brücken abgebrochen‘. Die Funktionäre dieses Vereins hatten sich aber schon vor meiner Wahl gegen meine Person ausgesprochen; solche Brücken waren niemals da.

Ankündigungen von Vertretern der übrigen Fraktionen, es ginge nicht darum, der AfD-Fraktion den ihr zustehenden Ausschussvorsitz zu verwehren, sind blanke Heuchelei. Uns steht auch nach der Geschäftsordnung des Bundestags das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten zu. Auch dieser wird einfach nicht gewählt.

Für uns ist das keine Niederlage. Die Altparteien wollten hiermit der AfD vor das Schienbein treten. Das ist ihnen nicht gelungen. Ich werde meine Ausschussarbeit jedenfalls genauso wie bisher vernünftig fortsetzen.“

Roman Reusch, Sprecher des Arbeitskreises Recht und Verbraucherschutz der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt:

„Der Antrag auf Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ist unzulässig und offenkundig unbegründet. Eine Rechtsgrundlage für die Abberufung des Ausschussvorsitzenden ist nicht existent und wird daher in der Begründung des Antrages auch nicht benannt.

Dass Herr Brandner die Sitzungen stets professionell, parteipolitisch neutral und objektiv geführt hat, ist zwischen den Mitgliedern des Ausschusses unstreitig und wird in der Begründung des Antrages auf Abberufung daher auch nicht beanstandet. Die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses war und ist zu keiner Zeit durch Herrn Brandner gefährdet worden.

In der letzten Ausschusssitzung wurde unter Bezugnahme auf den ‚Judaslohn‘-Tweet geltend gemacht, nunmehr sei das Maß voll. Herrn Brandner gelang es aber in der Sitzung durch Zitierung gleich mehrerer Äußerungen anderer Personen – darunter auch eines Ausschussmitglieds – darzulegen, dass viele den Begriff ‚Judaslohn‘ schon verwendeten, ohne ihrerseits auf Rücktrittsforderungen zu stoßen. In dem jetzigen Antrag der Ausschussmitglieder auf Abberufung wird jene Äußerung von Herrn Brandner bezeichnenderweise auch nicht mehr als Grund für die Abberufung geltend gemacht.

Der Antrag auf Abberufung des Vorsitzenden ist somit im Ergebnis unter keinem rechtlichen oder sonstigen Gesichtspunkt gerechtfertigt.“

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