Huber: Petition gegen die Änderung des Waffenrechts – Rechte unbescholtener Bürger nicht beschneiden

Berlin, 15. November 2019. Johannes Huber, Obmann des Petitionsausschusses für die AfD Bundestagsfraktion, begrüßt ausdrücklich die eingereichte Petition gegen die Änderung des Waffenrechts.

Die Petition, die auf der Online-Plattform des Deutschen Bundestages unter der Nummer 100913 zu finden ist, kritisiert die, durch das Bundesinnenministerium vorgelegten, Änderungen des deutschen Waffenrechts und fordert das Ministerium und die Abgeordneten auf, diese nochmals zu überarbeiten.

Das Vorhaben des BMI ginge weit über die Umsetzung der bezugnehmenden EU-Richtlinie (2017/853) hinaus und würde Privatwaffenbesitzer einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand aussetzen.

Huber äußerte sich zum Inhalt der Petition positiv:

„Der bisher vorgelegte Entwurf der Bundesregierung schafft nicht nur ein Bürokratiemonster, er kriminalisiert die Legalwaffenbesitzer in Deutschland. Die darin enthaltenden Änderungen sind dazu geeignet die traditionell gewachsene Vereinslandschaft der Schützen zu zerstören. Die vorgeschlagene Änderung des Waffenrechts beschneidet die Rechte unbescholtener Bürger und bindet Personalkräfte in den Sicherheitsbehörden, die sich stattdessen nicht mit dem illegalen Waffenbesitz und seinen kriminellen Auswüchsen beschäftigen können.“

Durch die bereits am zweiten Tag erreichte Anzahl von mehr als 6.000 Mitzeichnern sieht sich Huber bestätigt: „Es ist wichtig, dass die Anzahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht wird um hier eine öffentliche Anhörung stattfinden zu lassen. Die Traditionsvergessenheit des CSU-geführten Innenministeriums darf nicht zum Gesetz werden.“


Anmerkung der OSK Redaktion

Wir halten die Änderung des Waffenrechts für praxisfremd und sehen darin nur eine weitere Gängelung der deutschen Sportschützen, die im internationalen Wettbewerb aufgrund der bestehenden Einschränkungen erfahren, insbesondere im Bereich IPSC.

In dem Video erklärt Katja Triebel, die Vorsitzende der German Rifle Association sehr deutlich, warum das Gesetzvorhaben in der Form unsinnig ist. 18 mal mit jeder auf der WBK (Waffenbesitzkarte) eingetragenen Waffe im Jahr einzeln in der Disziplin zu trainieren, scheitert schon an der Anzahl der Schießstände.

Für deutsche Händler gäbe es auch im EU internen Wettbewerb gravierende Folgen.

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Die Petition 100913

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen

Waffenrecht

Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 02.11.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen Version ablehnen.

Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich überarbeiten.

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