Bundestagsentscheidung zur Organspende

Organspenden bleiben in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen Antrag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab. Lauterbach und Spahn hatten die sogenannte doppelte Widerspruchslösung vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte, ausser es läge ein widerspruch des Patienten vor. 379 Abgeordnete stimmten namentlich dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten den Spahnvorschlag, drei Abgeordnete enthielten sich.

Die Bundestagsabgeornenten stimmten hingegen mit 432 Stimmen für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, welcher vorsieht, die Bürger beim Abholen eines neuen Passes auf dem Bürgeramt auf das Thema Organspende anzusprechen.

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