Protschka: Keine Verschärfung der Düngeverordnung ohne korrekte Datengrundlage!

Berlin, 28. Januar 2020: Der AfD-Bundestagsfraktion liegt ein internes Schreiben der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, in dem sie versucht zu begründen, warum eine erneute Änderung der Düngeverordnung unausweichlich sei. 

Der Agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Protschka äußert sich zum Inhalt dieses Schreibens wie folgt:

„Die Bundeslandwirtschaftsministerin betont in ihrem Schreiben an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion richtigerweise, dass das alte Belastungsmessnetz seit 2012 nicht mehr verwendet wird. Sie verschweigt jedoch, dass für alle bis dahin gemessenen Nitratwerte keine repräsentativen Aussagen über die Belastung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen möglich waren. Das bedeutet, dass das EuGH-Urteil auf einer falschen Datengrundlage basiert. Vor diesem Hintergrund sollte die Drohung der Europäischen Kommission mit einem Zweitverfahren nüchtern zur Kenntnis genommen werden. Eine hektische Verschärfung der Düngeverordnung zum jetzigen Zeitpunkt wäre grundlegend falsch.

Ich bezweifle außerdem die Repräsentativität des seit 2012 verwendeten neuen Nitratmessnetzes. Dieses besteht zwar jetzt aus 697 Messstellen, aber die 162 Messstellen des alten Belastungsmessnetzes wurden komplett in das neue Messnetz übernommen. Also liegen immer noch mindestens 23 Prozent der Messstellen in besonders nitratbelasteten Gebieten. Im Vergleich liegt Deutschland bei der Anzahl der Messstellen immer noch weit abgeschlagen auf dem viertletzten Platz. Außerdem wird bei uns nur das oberflächennahe Grundwasser gemessen, während in anderen EU-Mitgliedsstaaten in allen Tiefenstufen des Grundwassers und im Oberflächengewässer gemessen wird. Kein Wunder also, dass Deutschland im EU-Vergleich deutlich schlechtere Nitratwerte aufweist.

Die Düngeverordnung wurde im Jahr 2017 stark verschärft. Ausgehend von der vorliegenden Datengrundlage muss jetzt dringend auf ein Moratorium zur Aussetzung der EG-Nitratrichtlinie hingewirkt werden, damit der Nitratbericht 2020 erstellt werden kann und die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen gründlich evaluiert werden können. Dies haben wir bereits im Oktober gefordert (BT-Drs. 19/14071). Außerdem muss das Nitratmessnetz grundlegend überarbeitet werden, damit wir statistisch-valide und repräsentative Aussagen über die Belastung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen erhalten. Weil jahrelang völlig überhöhte und nicht-repräsentative Nitratwerte nach Brüssel gemeldet wurden, halten wir dieses Vorgehen für begründbar und umsetzbar.

Insbesondere die Nebenerwerbsbetriebe und die kleineren Familienbetriebe werden die zusätzlichen Kosten durch eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung nicht mehr kompensieren können. Es droht also massiver Strukturbruch, dem ein gewaltiger Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft folgen würde. Die AfD-Fraktion bekennt sich klar zur bäuerlichen Landwirtschaft. Die Existenzvernichtung Tausender landwirtschaftlicher Familienbetriebe durch eine fachlich unbegründete Verschärfung der Düngeverordnung lehnen wir deshalb entschieden ab.“

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