Wichtig! Anleinpflicht für Hunde ab dem 1. April bis zum 15. Juli

Die Jägerschaft Osnabrück Stadt teilte uns mit, dass in Osnabrück bereits das erste junge Reh durch einen freilaufenden Hund getötet wurde. Ein Anlass noch mal an die gesetzliche Leinenpflicht zu erinnern, die auch leider in Osnabrück von vielen Hundehaltern ignoriert wird. Die Pressemitteleilung der Jägerschaft OS-Stadt im Wortlaut:

Ab 1. April gilt bei uns wieder die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur. Daher bittet die Jägerschaft OS-Stadt alle Hundehalter, Naturfreunde und Erholungssuchende um Befolgung der Anleinpflicht und um erhöhte Rücksichtnahme auf Wildtiere.

Ob Rehkitz, Junghase oder Vogel-Nachwuchs, die Natur gleicht im Frühjahr einer großen Kinderstube. Daher gilt in der sogenannten Brut- und Setzzeit – ab dem 1. April bis zum 15. Juli- generell eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur und auch im Osnabrücker Stadtgebiet.

Viele Hundebesitzer sind sich nicht bewusst, welche Gefahr von ihren freilaufenden Hunden ausgeht für unsere Wildtiere. Nicht nur Jungtiere sind durch stöbernde Hunde gefährdet, sondern auch die Elterntiere. Hochträchtige Rehe, Hasen oder Kaninchen sind nicht mehr schnell genug, um vor ihren Feinden zu fliehen. Sie können – wie die Vergangenheit leider immer wieder gezeigt hat – eine leichte Beute von frei laufenden Hunden werden.

Eine weitere wichtige Verhaltensregel beim Spaziergang in der freien Natur ist laut Jägerschaft die ausschließe Nutzung von ausgewiesenen Wegen, ob mit oder ohne Hund. Die Jägerschaft Osnabrück Stadt erinnert daran, dass Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Leinenpflicht mit einem Bußgeld bis 5000€ geahndet werden können.

Informationen zur Jägerschaft Osnabrück-Stadt unter:

https://www.ljn.de/jaegerschaften/osnabrueckstadt/

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