Kriterien für die Öffnung von Restaurants: Land Niedersachsen bestätigt Auslegung der Stadt Osnabrück

In der aktuellen niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist festgehalten, dass Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Überwiegt aber der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich, wie beispielsweise bei Kneipen und Bars, müssen Betriebe geschlossen bleiben.

Um trennscharf unterscheiden zu können, welche Gaststätten öffnen dürfen, hat die Stadt Osnabrück daraufhin das Vorhandensein einer eigenen Küche, in der warme Speisen zubereitet werden, zum Kriterium gemacht. Dieser Auslegung hat das Land Niedersachsen nun zugestimmt. Ausnahme bleibt die Außengastronomie, also zum Beispiel Biergärten, die Gäste ausschließlich im Freien bewirten. Sie dürfen unabhängig davon, ob sie eine eigene Küche haben, öffnen.

„Das Abgrenzungskriterium einer eigenen Küche mit der Zubereitung von warmen Speisen erscheint plausibel und nachvollziehbar“, heißt es in der Rückmeldung des Landes. Die Stadt hatte dieses dem Land vorgeschlagen, um ein möglichst konkretes Kriterium anwenden zu können.

„Das schafft Klarheit und damit hoffentlich auch Akzeptanz bei allen Beteiligten“, sagt Stadträtin Katharina Pötter, die den Krisenstab der Stadt Osnabrück leitet. Weiterhin gilt: Darf ein Betrieb Gäste empfangen, muss er Auflagen erfüllen. So schreibt die Verordnung vor, dass der Zutritt gesteuert werden muss, um Warteschlangen zu vermeiden. Es müssen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, der Abstand zwischen den Tischen darf nicht weniger als zwei Meter betragen und jeder Gast muss 1,5 Meter Abstand von Gästen halten, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Stehtische sind in diesem Zusammenhang nicht erlaubt. Insgesamt dürfen nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden. Darüber hinaus müssen alle dienstleistenden Personen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und alle Gäste müssen ihren Namen sowie ihre Kontaktdaten angeben.

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