Osnabrücker CDU-Fraktion begrüßt Modifizierung der Förderrichtlinie des DigitalPakts Schule

„Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler stehen derzeit unter enormem Druck. Seitdem die Schulen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen wurden, sehen Eltern sich doppelter und zum Teil dreifacher Belastung ausgesetzt. Neben Homeoffice, Haushalt, ggf. Betreuung von Kindern im Kita-Alter kommt noch das HomeLearning hinzu.

Denn für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren können, ist seit dem 22. April HomeLearning vorgesehen. Das kann aber nur zufriedenstellend funktionieren, wenn die notwendige Hardware hierfür zur Verfügung steht. Hier setzt der „DigitalPakt Schule“ an. Dieser unterstützt die Schülerinnen und Schüler, die sich die notwenige Hardware nicht leisten können, aber das Endgerät zwingend benötigen, um dem Lehrstoff folgen und diesen bearbeiten zu können. Auch für die Eltern eine enorme Entlastung, die in der Regel keine Lehrer oder ausgebildete Pädagogen sind“, so Florian Schwab von der CDU-Fraktion und Mitglied im Schul- und Sportausschuss. 

Ursprünglich sollte mit den Mitteln aus dem „DigitalPakt Schule“ vorrangig die digitale Infrastruktur oder die Präsentationstechniken in den Schulen ausgebaut werden. Aufgrund der Schulschließungen durch die Corona-Pandemie hat die niedersächsische Landesregierung nun die Förderrichtlinie modifiziert und eine vorgezogene Beschaffung von digitalen Endgeräten ermöglicht. Das Kultusministerium, das in Niedersachsen für den Bereich Bildung zuständig ist, betont jedoch, dass es sich nicht um ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler handele, sondern ausschließlich der Unterstützung für sogenannte Härtefälle diene.

Bei den mobilen Endgeräten handelt es sich um Leihgeräte, die ausschließlich für den schulischen Gebrauch einzusetzen und konzeptionell in das schuleigene Medienbildungskonzept einzubinden sind. Die Obergrenze für die Bestellung beträgt pro Schule maximal 25.000 Euro. Die Ausleihe mit einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung (Beschädigung/Verlust) erfolgt durch die Schulen. Hierzu werden die Schulen prüfen, ob dem Schüler eine Internetverbindung zur Verfügung steht, um die entsprechenden Aufgaben abrufen zu können.

„Für die Chancengleichheit in der Bildung ist es zwingend notwendig, dass jede Schülerin und jeder Schüler die gleichen materiellen Voraussetzungen hat um dem Unterricht folgen zu können. Wir danken dem Fachbereich Bildung, Schule und Sport der Stadt Osnabrück, dass dieser bereits aktiv geworden ist, die Förderanträge in Angriff genommen hat und bereits die ersten Geräte bestellt hat, so Petra Knabenschuh, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

Die CDU-Fraktion wird die Verteilung der mobilen Endgeräte, sowie auch die Umsetzung des städtischen Medienentwicklungsplanes, aufmerksam beobachten. Für die nächste Ratssitzung am 26. Mai wird sie hierzu daher die Anfrage einreichen, welche Schulen bislang einen Bedarf angemeldet haben und wie viele Schüler bereits ein Leihgerät bekommen haben bzw. noch eines bekommen werden.

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