Niederlande: Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 0% auf Mundschutz ab Ende Mai

Mundschutz. Der Mund-Nasenschutz wird in den Niederlanden „mondkapjes“ genannt.

0% Mehrwertsteuer auf Mundschutz ab Ende Mai

Vom 25. Mai bis mindestens 1. September muss auf Mundkappen keine Mehrwertsteuer mehr entrichtet werden. Dies gilt für alle Arten von Mundkappen (sowohl medizinische als auch nicht-medizinische) und für alle Verkäufe. Die Mundschutzkappen unterliegen bisher dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 21%.

Dieser Beschluss geht aus einem Brief hervor, den Finanzstaatssekretär Vijlbrief am Mittwoch an das Repräsentantenhaus (Tweede Kamer) geschickt hat. Der Grund für die Maßnahme ist, dass ab dem 1. Juni das Tragen eines nicht-medizinischen Mundstücks in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch sein wird. Wenn Busse, Züge und Straßenbahnen wieder voller werden, wird es nicht immer möglich sein, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Finanzstaatssekretär Vijlbrief: „Wir fordern die Gesellschaft auf, ab Juni im öffentlichen Verkehr ein nicht-medizinisches Mundschutz zu tragen. Viele Menschen stellen bereits sehr kreative Mundmasken selbst her, aber die meisten werden sie wahrscheinlich in einem Geschäft in der Nachbarschaft kaufen. Als Regierung wollen wir dies natürlich so billig wie möglich machen, weshalb wir in naher Zukunft keine Mehrwertsteuer darauf erheben werden“.

0% Steuersatz

Durch die Anwendung des Null-Steuersatzes anstelle einer Befreiung behalten die Verkäufer das Recht auf Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Unternehmer die Mehrwertsteuer, die sie beim Kauf zahlen, in der Mehrwertsteuererklärung weiterhin abziehen können.

Befreiung von Zöllen

Darüber hinaus kann persönliche Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen bereits seit Mitte März unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden. Regierungsstellen, karitative oder philanthropische Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Leistungserbringer im BIG-Register können die Befreiung in Anspruch nehmen, wenn sie vom Zoll eine entsprechende Lizenz erhalten haben. Dies gilt auch im Falle einer privaten Organisation oder eines Einkaufskonsortiums, das im Namen der vorgenannten Institutionen importiert.

Die Grundsatzentscheidung, in der die praktischen Modalitäten der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 0% festgelegt sind, wird dem Repräsentantenhaus in Kürze übermittelt.

Weitere Informationen zum Tragen eines nicht-medizinischen Mundstücks finden Sie hier.

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