Menschen mit Behinderungen können oftmals keinen Mund-Nasen-Schutz tragen

Mehr Aufklärung bei Maskenpflicht-Befreiung notwendig

Osnabrück, 13.05.2020. Die derzeit geltende Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften stellt Menschen mit Behinderungen oftmals vor große Herausforderungen. Viele behinderte Menschen können aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und sind daher von der Pflicht befreit – und kommen dennoch in Erklärungsnot. Die Lebenshilfe Osnabrück fordert daher mehr gesellschaftliche Aufklärung und gegenseitiges Verständnis ein. 

„Leider ist in der öffentlichen Debatte viel zu wenig darüber informiert worden, dass es bei der Maskenpflicht Ausnahmeregelungen gibt – auch wenn die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausfallen“, betont der Osnabrücker Lebenshilfe-Vorsitzende Franz Haverkamp. Für viele Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes regelrecht eine Qual und nicht zumutbar. Oftmals sind die Beeinträchtigungen nicht sofort für den Gegenüber erkennbar – und das könne zu unerfreulichen Situationen sowohl im Bus als auch beim Einkaufen führen. „In Einzelfällen werden die Betroffenen – aus reiner Unkenntnis über deren Maskenpflicht-Befreiung – von anderen Kunden oder Fahrgästen bloßgestellt.“

Menschen mit Behinderungen werden vergessen

Haverkamp fordert daher eine breitere Debatte und vor allem mehr Aufklärung ein. „Leider finden Menschen mit Behinderungen in der derzeitigen Corona-Diskussion keine Beachtung und werden völlig vergessen. Das muss sich ändern, wenn wir die Idee einer inklusiven Gesellschaft auch wirklich weiterentwickeln wollen.“

Eine gesellschaftliche Debatte, die die Bedürfnisse behinderter Menschen ignoriere, erreiche leider genau das Gegenteil – und zwar eine Spaltung der Gesellschaft. Eine transparent kommunizierte Aufklärung über die Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht führe hingegen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis, können Barrieren abbauen und so einen wertvollen Beitrag in dieser herausfordernden und belastenden Zeit leisten. 

Aktion Mensch hat die in den Bundesländern geltenden Ausnahmeregelungen für die Maskenpflicht in einer Übersicht zusammengefasst. Informationen zur Regelung in Niedersachsen gibt es auf der FAQ-Seite zur Maskenpflicht. 

Über Lebenshilfe Osnabrück e.V.:

Die Lebenshilfe Osnabrück e.V. besteht seit 1963 und versteht sich als Selbsthilfevereinigung für behinderte Menschen und deren Angehörige. Zu den Angeboten zählen u.a. die Betreuung durch den Familienentlastenden Dienst (FED), Freizeitmaßnahmen, Informationsveranstaltungen sowie die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). 

Weitere Informationen unter:

https://www.lebenshilfe-osnabrueck.de

Bildquellen