Tönnies-Beschäftigte aus Osnabrück müssen sich in häusliche Absonderung begeben

Die hohe Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Rheda-Wiedenbrück hat auch Auswirkungen auf die Stadt Osnabrück. Bei einer Testung von 1.100 am Standort der Tönnies-Unternehmensgruppe im Landkreis Gütersloh tätigen Personen hat es in dieser Woche 730 positive Befunde gegeben.

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Osnabrück darauf reagiert: Alle Personen, die regelmäßig bei dem Unternehmen in Rheda-Wiedenbrück tätig und in Osnabrück wohnhaft sind, müssen sich für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben.

Die häusliche Absonderung ist erforderlich, weil nicht auszuschließen ist, dass die infizierten Beschäftigten der Firma Tönnies am Arbeitsort, in einer gemeinsamen Unterkunft oder auf einem gemeinsamen Transportweg weitere Beschäftigte angesteckt haben. Die betroffenen Personen dürfen ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück bis einschließlich 2. Juli nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen. „Das gilt unabhängig davon, ob das Anstellungsverhältnis zur Tönnies-Unternehmensgruppe direkt besteht oder zu Subunternehmern, die dort im Auftrag der Tönnies-Unternehmensgruppe tätig sind“, sagt Sozialvorstand Katharina Pötter, die den inzwischen von einer Stabstelle abgelösten Krisenstab der Stadt geleitet hat.

Darüber hinaus haben sich alle betroffenen Personen unverzüglich telefonisch unter der Nummer 0541 501-1111 beim Gesundheitsdienst zu melden, um in jedem Einzelfall das weitere Verfahren zu klären. Erst wenn der Stadt Osnabrück ausreichende Informationen über eine mögliche Infektion sowie zu den Kontakten der Betroffenen vorliegen, kann die Absonderung in Einzelfällen aufgehoben werden.

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