Geänderte Elternbeiträge für den eingeschränkten Regelbetrieb

Wegen der Corona-Pandemie hatte das Land Niedersachsen im März verfügt, die Kindertageseinrichtungen ab dem 16. März zu schließen. Daraufhin hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, für die Zeit der Schließung eine Notbetreuung anzubieten, für die keine Elternbeiträge erhoben werden.

Die Phase der Notbetreuung endete am 22. Juni. Es folgte die Phase des eingeschränkten Regelbetriebs, unter anderem deswegen, weil Personal mit einem höheren Corona-Risiko in den Kindertageseinrichtungen nicht eingesetzt werden kann und der Rahmenhygieneplan des Landes von den Einrichtungen eingehalten werden muss. Das führt dazu, dass Einrichtungen nicht das vor der Corona-Krise gewohnte Angebot vorhalten können.

Am Dienstag, 7. Juli, hat nun der Rat beschlossen, für den Zeitraum vom 22. bis 30. Juni für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen keinen Elternbeitrag zu erheben. Ab dem 1. Juli werden die Elternbeiträge auf der Basis der tatsächlich angebotenen Betreuungsleistungen erhoben.

Bildquellen