Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip

Zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs über das Paritätsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:

„Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Paritätsgesetz war in dieser Form zu erwarten. Diese Niederlage hätte sich die rot-rot-grüne Landesregierung ersparen können, indem sie auf das zweifelhafte Vorhaben verzichtet hätte.

Das Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet, sondern unzulässigerweise in zwei Gruppen aufteilt. Damit ist für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik nichts gewonnen. Die angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Kandidatenaufstellung liegt in der politischen Verantwortung der Parteien und darf nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Die Parteien sind jetzt gefragt.“

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