„ZS Zahlungsstelle“: IHK warnt vor aktueller Betrugsmasche

Die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, die derzeit zu vielen Anfragen von Unternehmern führt.

Konkret erhalten die Firmen ein vermeintliches Behördenschreiben der „ZS Zahlungsstelle“. In den Schreiben wird behauptet, im Namen des lokalen Amtsgerichts eine offene Rechnung in Höhe von 349,00 Euro einzufordern. Die Schreiben sind auf den ersten Blick professionell gestaltet, aber absolut unseriös.

IHK- Jurist Robert Alferink erklärt die Masche wie folgt:

„Die Urheber der Schreiben machen sich zunutze, dass einige Unternehmen tatsächlich Rechtsstreitigkeiten führen und daher Rechnungen eines Gerichts nicht sofort als ungewöhnlich empfinden. Dies mag zwar nur einen sehr geringen Prozentsatz der Adressaten des Schreibens betreffen, aber hier ist – wie so oft – die Masse ausschlaggebend. Zahlen von 10.000 angeschriebenen Unternehmen auch nur zwei Prozent den geforderten Betrag, haben die Betrüger schon knapp 70.000 Euro erbeutet.“

Betroffene Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob es Anhaltspunkte für ein Betrugsschreiben gibt. Dies sind im vorliegenden Fall kleinere Fehler in der Formulierung. So fehlt in den Schreiben beim Wort „Kassenschluss“ das „l“ und das Wort „Dienststelle“ wird falsch geschrieben. Die „ZS Zahlungsstelle“ existiert natürlich ebenfalls nicht. Im Zweifel sollten sich Betroffene an ihre IHK wenden.

Ihr Ansprechpartner bei der IHK, Robert Alferink ist wie folgt erreichbar:

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