Coronaregelungen Niedersachsen

Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 35/2020 (ab Seite 346)

Gesundheitsministerin Carola Reimann und Innenminister Boris Pistorius haben am 5. Oktober 2020 ein Handlungskonzept für vier verschiedene Szenarien in der jetzt kommenden nassen und kälteren Jahreszeit vorgestellt. Das Konzept bietet den Behörden vor Ort einen Orientierungsrahmen für mögliche Eskalationsstufen bei wachsendem Infektionsgeschehen.

Vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

Das Sozial- und das Innenministerium haben auf Bitten der Staatskanzlei ein vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt. „Die Kommunen haben bislang bereits sehr angemessen und wirkungsvoll auf ein vor Ort erhöhtes Infektionsgeschehen reagiert,“ so Innenminister Boris Pistorius.

Pistorius weiter: „Das Handlungskonzept bietet nun allen örtlichen Behörden einen differenzierten Orientierungsrahmen für mögliche weitere Eskalationsstufen.Im Mittelpunkt des Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.“

Stufen sind Orientierungswerte

Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sei reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht und stimmen mit den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen überein. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Handlungskonzept Niedersachsen – fünf Warnstufen

098-Anlage_Handlungskonzept_Pandemie-Bekmpfung_Kab-PI

Auch in Niedersachsen bildet dabei die Zahl der in den letzten sieben Tagen laborbestätigt infizierten Personen je 100 Tsd. Einwohner einen wichtigen Maßstab. Mit der sog. Kumulativen Inzidenz korrespondieren im Konzept bestimmte Maßnahmen, die die örtlichen Behörden in Ansehung der jeweiligen Lage und unter Berücksichtigung anderer Informationen ergreifen können.

In der ersten Stufe bis zu einer Inzidenz von 20 stehen vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. Ab einer Inzidenz von 20 empfiehlt sich auf den Stufen 2 und 3 – über die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus – die Prüfung weiterer Kontaktbeschränkungen und Restriktionen für private wie öffentliche Veranstaltungen. Bei einem sehr starken oder sogar eskalierenden Infektionsgeschehen der Stufen 4 und 5 (ab 50 Infizierten je 100 Tsd. Einwohnern in sieben Tagen) könnten dann gegebenenfalls zusätzlich örtliche, regionale oder im Extremfall landesweite Einschränkungen ergriffen werden.


Corona-Verordnung Niedersachsen ab 9. Oktober 2020

(Stand 8. Oktober 2020, 22 Uhr, Änderungen möglich, bitte beachten)

21067_CoronaVO_Fassung_ab_09-10-2020


Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

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