Landgericht Osnabrück verhandelt über Tod eines Mannes in Quakenbrück im Mai 2020

Osnabrück. Ab Montag, dem 26. Oktober 2020, verhandelt die 6. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück über den Tod eines Mannes in Quakenbrück am 16. Mai 2020 (Az. 6 Ks 9/20). 

Dem jetzt 31-jährigen Angeklagten wird vorsätzlicher Vollrausch vorgeworfen (§ 323a StGB). Er soll sich am Tattag in seiner Wohnung vorsätzlich durch den Konsum alkoholischer Getränke und Marihuana in einen Rauschzustand versetzt haben. Gegen 21.30 Uhr soll der Angeklagte dann im Rauschzustand mit einem Küchenmesser mehrfach auf das mutmaßliche Opfer, das in derselben Wohnung gelebt haben soll, eingestochen haben. Das mutmaßliche Opfer soll den Stichverletzungen kurz darauf erlegen sein. 

Aufgrund des Rauschzustands des Angeklagten ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Beibringung der Stiche jedenfalls nicht sicher auszuschließen. Der Angeklagte müsse sich aber wegen der Herbeiführung des Rauschzustandes strafrechtlich verantworten. Im Fall einer Verurteilung wegen Vollrauschs drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. 

Die Hauptverhandlung beginnt am Montag um 13.30 Uhr in Saal 272 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts.

  • Fortsetzungstermine sind:
  • am 27. Oktober 2020 um 09.00 Uhr,
  • am 5. November 2020 um 13.30 Uhr,
  • am 6. November 2020 um 09.00 Uhr,
  • am 11. November 2020 um 09.00 Uhr,
  • am 12. November 2020 um 09.00 Uhr und
  • am 17. November 2020 um 09.00 Uhr vorgesehen.

Alle Termine finden in Saal 272 statt. 

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken und zur Wahrung des Mindestabstandes sind die Zuschauerplätze in Saal 272 des Landgerichts wie in allen Sälen beschränkt. Ein Teil der Plätze ist für Medienvertreter reserviert. Die Plätze werden über Platzkarten am Eingang vergeben. Eine Reservierung von Platzkarten ist allerdings nicht möglich. Alle Besucher sind verpflichtet, beim Betreten der Gerichte ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Alle Besucher sind verpflichtet, im Gerichtsgebäude eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. 

Bildquellen

  • Landgericht1: Bianka Specker