Verursachte eine Maske den Tod eines 13jährigen Mädchens im Landkreis Germersheim?

Symbolbild

War die Maske ursächlich? – Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen am 07.09.2020

Ein 13jährigen Mädchens wurde am 07.09.2020 in einem Schulbus im Landkreis Germersheim bewusstlos und verstarb später in einem Krankenhaus in Karlsruhe. Daraufhin und auch im Hinblick auf eine Vielzahl von Presseanfragen zum aktuellen Stand des Todesermittlungsverfahrens, das zur Klärung der Umstände des Versterbens des 13jährigen Mädchens geführt wurde, teilte die zuständige Leitende Oberstaatsanwältin, Angelika Möhlig, zunächst folgendes mit:

„Es wurde eine Obduktion durchgeführt. Nach dem bislang allein vorliegenden vorläufigen Kurzprotokoll über die Obduktion ist die Todesursache bisher noch unklar. Die umfassenden Ermittlungen zur Todesursache dauern noch an. Die Staatsanwaltschaft Landau hat weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis – ebenso wie das endgültige Gutachten über die Obduktion – liegt bisher noch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Landau ist nun für das Todesermittlungsverfahren zuständig, da sich der medizinische Notfall im hiesigen Bezirk ereignete. 

Keine Hinweise, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte

Heute nun liegt das schriftliche rechtsmedizinische Gutachten über die Obduktion der Staatsanwaltschaft vor. „Dieses verhält sich – wie beauftragt – auch zur Frage einer eventuellen Ursächlichkeit des getragenen Mund-Nasen-Schutzes. Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte“, führt die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gegenüber der Presse aus.

„Normal getragener Mund-Nasen-Schutz“

Möhlig weiter: „Die Gutachter haben ausgeführt, dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte führe, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei. Auch im Übrigen haben sich bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben“, erklärt zuständige Leitende Oberstaatsanwältin abschließend.

Bildquellen

  • Maske: Andrey_and_Lesya