Niederlande: Negatives PCR-Testzertifikat auch in internationalen Bussen und Bahnen und auf Schiffen vorgeschrieben

Verschärfung der Regeln ab dem 29. Dezember

Wer mit Bahn, Bus oder Schiff aus dem Ausland in die Niederlande reist, muss ab dem 29. Dezember ebenfalls ein negatives Testzertifikat vorweisen können. Anbieter von grenzüberschreitenden öffentlichen Personenbeförderungen mit Bahn oder Bus in die Niederlande werden ihren Fahrgästen diese Anforderung ab dem 29. Dezember 2020, 00.01 Uhr, auferlegen. Das hat das Kabinett am 24.12.2020 beschlossen. Das negative Testergebnis darf maximal 72 Stunden vor der Ankunft in den Niederlanden abgenommen worden sein. Dieser Test kommt zusätzlich zu der Richtlinie für alle Reisenden, sich nach der Ankunft für 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben; nicht anstelle davon. Das Kabinett betont weiterhin, dass nur notwendige Reisen durchgeführt werden können und die Hygiene- und Quarantänerichtlinien eingehalten werden müssen.

Zug und Bus

Die Verpflichtung gilt für Fahrgäste und Anbieter des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs mit Intercity-Zügen und für den überregionalen grenzüberschreitenden Busverkehr. Der regionale grenzüberschreitende Busverkehr ist von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausnahmen von der Verpflichtung sind auf Rijksoverheid.nl veröffentlicht.

Die Beförderungsunternehmen sind verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, entweder beim Einsteigen oder während der Fahrt, in jedem Fall aber vor dem ersten Halt oder Zwischenstopp in den Niederlanden. Fahrgäste, die kein aktuelles negatives Testzertifikat vorweisen können, können vom Verkehrsunternehmen aufgefordert werden, den Bus oder Zug zu verlassen.

Internationale Personenbeförderung per Schiff

Das Kabinett beschloss außerdem nach Rücksprache mit den Häfen und Sicherheitsregionen, dass Reedereien, die aus allen Gebieten mit hohem COVID-Risiko (sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU) in die Niederlande fahren, von nun an verpflichtet sind, alle Passagiere ab 13 Jahren vor dem Einsteigen auf einen negativen PCR-Test zu überprüfen. Wenn Passagiere kein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können, das den Anforderungen entspricht, dürfen sie nicht an Bord des Schiffes gehen.

Dies gilt sowohl für internationale Fährdienste als auch für andere Personenbeförderungen auf dem Wasser, wie z. B. See- und Flusskreuzfahrten. Gegenwärtig ist dies bereits für Fährverbindungen nach Großbritannien vorgeschrieben. Bevor andere Fährdienste oder Kreuzfahrten den Betrieb aufnehmen, wird das Kabinett durch einen Hinweis sicherstellen, dass das negative Prüfzeugnis obligatorisch ist.

Durch diese Verschärfung der Regeln gibt es ab dem 29. Dezember keinen Unterschied mehr zwischen den Bedingungen für internationale Reisen in die Niederlande per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff. Die Einführung der Anforderung, dass Passagiere bei allen Reisen in die Niederlande ein aktuelles negatives PCR-Testzertifikat vorlegen müssen, ist notwendig, um das Risiko einer Infektion und Verbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu begrenzen.

Mehr Informationen unter:

https://www.rijksoverheid.nl/documenten/kamerstukken/2020/12/24/wijziging-van-de-tijdelijke-regeling-maatregelen-covid-19-in-verband-met-het-vereisen-van-een-negatieve-testuitslag-voor-internationaal-openbaar-vervoer

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