Wird es Silvester ein Feuerwerk geben?

Die Bundesverordnung, die ein Verbot der Überlassung von Feuerwerkskörpern an Verbraucher regelt, ist nun in Kraft. Viele Hersteller von Pyrotechnik klagen gegen diese Verordnung im Wege eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Berlin.

Es gilt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. Die Hersteller äußerten sich noch zuversichtlich, die Ware ausliefern zu können. Hoffnung gibt ihnen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das in Niedersachsen für die Branche entschieden hatte. Wir berichteten hier darüber. Dieses Urteil im Rahmen eines Normenkontrolleilantrages richtete sich gegen die engere Umsetzung des Bund-Länder Beschlusses in der niedersächsische Corona-Verordnung.

Für die Branche eine harte Probe, denn es kann sein, dass sie erst am 28.12. wirklich wissen, wie es weiter geht. Wir haben mit dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gesprochen, deren Geschäftsführer, Rechtsanwalt Klaus Gotzen, uns mitteilte, dass nur an den letzten drei Tagen im Jahr ausgeliefert werden dürfe. Sollte noch ein positives Urteil in Berlin gefällt werden, wird die Auslieferung auch eine logistische Herausforderung.

Doch die Hersteller bereiten sich auf gute Nachrichten vor. Wie wir von Jan-Florian Graf von Bothmer, dem Geschäftsführer von pyroland.de erfuhren, setzt der Hersteller unverändert alles daran, dass die Waren pünktlich ankommen.

Für die Branche wäre ein Verbot existenzbedrohend und viele Arbeitsplätze würden nicht zu halten sein.

Derzeit sieht es also noch so aus, als ob es in diesem Jahr keinen Feuerwerksverkauf geben wird. Nur die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin könnte dem Ganzen eine positive Wendung geben.

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