Aufgrund der eisigen Temperaturen bilden sich an vielen Gebäuden in Osnabrück Eiszapfen. Aus Sorge, dass diese herunterfallen könnten, wenden sich viele Menschen an die Feuerwehr. Doch die kann nur in Einzelfällen helfen. Zuständig für die Sicherung sind die Hauseigentümer selbst.
„Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Eigentümern“, präzisiert Dietrich Bettenbrock, der Leiter der Berufsfeuerwehr Osnabrück. „Dasselbe gilt für die Pflicht zur Gefahrenabwehr.“ Hinzu kommt, dass die Feuerwehr wegen der hohen Anzahl an Gebäuden gar nicht überall dort hinfahren könnte, wo sich Eiszapfen gebildet haben.
Bettenbrock empfiehlt deshalb, dass Hauseigentümer zunächst versuchen, die Eiszapfen selbst zu entfernen oder durch Fachfirmen wie Dachdecker oder Hausmeisterdienste entfernen zu lassen. Bis die Gefahr beseitigt ist, sind Hauseigentümer verpflichtet, die betroffene Stelle durch Warnhinweise zu markieren. Sollte offensichtlich unmittelbar Gefahr für Menschen bestehen, rückt aber auch die Feuerwehr aus. „Das ist aber wirklich nur in Ausnahmefällen möglich“, schränkt Bettenbrock ein. Die Kosten für einen solchen Einsatz trägt der Hauseigentümer.
Neben den genannten Verpflichtungen müssen Hauseigentümer darüber hinaus sicherstellen, dass Gehwege vor ihrem Haus regelmäßig von Schnee und Eis befreit werden und begehbar bleiben. Dabei sollten abstumpfende Mittel wie Split eingesetzt werden. Auf Salz sollte verzichtet werden. Darüber hinaus ruft die Stadt Osnabrück die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Bereiche vor Häusern soweit möglich zu meiden.
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- Eiszapfen: june66