Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus kann in Kraft treten

Bundesrat stimmt dafür notwendigem Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft zu

Pistorius: „Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus können wir deutlich effektiver gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen.“

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 dem Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 zugestimmt.

Zuvor hatte der Gesetzentwurf im Bundesrat wegen einer Blockadehaltung der Grünen und der FDP keine Zustimmungsmehrheit gefunden, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Im Vermittlungsausschuss wurden am vergangenen Mittwoch (24. März 2021) Einigungen zu zuvor umstrittenen Punkten gefunden. Auch der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte an der Sitzung teilgenommen und wurde zum Berichterstatter für den Bundesrat gewählt. Pistorius dazu: „Es wäre mir lieber gewesen, wir hätten das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft schon im Februar-Plenum im Bundesrat verabschieden können. Es ist wichtig, dass mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates auch der Weg für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität frei ist.“

Die Bestandsdatenauskunft ist ein zentrales Instrument der Arbeit in den Sicherheitsbehörden. Aus diesem Grund ist eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage, die durch die Anpassung des Gesetzes erfolgt, von entscheidender Bedeutung für die öffentliche Sicherheit. Durch den heutigen Beschluss kann das Reparaturgesetz zur Bestandsdatenauskunft und damit auch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft treten.

Dazu der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, entschlossen und mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen Hass und Hetze gerade im Internet vorzugehen. Insbesondere durch die im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität enthaltene Meldepflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken an das Bundeskriminalamt kann gezielt gegen im Internet begangene Straftaten vorgegangen werden. Auch im Internet gilt das Recht. Und Strafverfolgung muss auch dort effektiv möglich sein.“


Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020, der Verlauf durch die Gremien:

https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2714/271425.html

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vor- gaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020

– Drucksachen 19/25294, 19/26267, 19/27300 –

Beschlussempfehlung_Vermittlungsausschuss1927900

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