Ausstattung von Klassenräumen mit mobilen Lüftungsgeräten: Kultusministerium und Hannover einig bei Auslegung der Förderrichtlinie

Die Landeshauptstadt Hannover und das Niedersächsische Kultusministerium haben Einigkeit erzielt bei der praktischen Auslegung der Förderrichtlinie für die Ausstattung von Klassenräumen mit mobilen Lüftungsgeräten. Offene Fragen wurden einvernehmlich geklärt. Auf der Fachebene von Landeshauptstadt und Kultusministerium sowie zwischen der Staatssekretärin und der Bildungsdezernentin gab es einen entsprechenden Austausch.

„Es ist gelungen, in konstruktiven Gesprächen die Fragen der Landeshauptstadt hinsichtlich der Förderfähigkeit von technischer Lüftungsunterstützung für Klassenräume zu beantworten und letzte Handlungssicherheit zu geben. Gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Schulträgers. Sichere Schulen sind unser gemeinsames Interesse und beide Seiten zeigen hohes Engagement, um dies einzulösen“, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

„Die Vereinbarung und Klärung zwischen Kultusministerium und Landeshauptstadt gibt uns als Kommunen die notwendige Planungssicherheit. In Hannover steht der geplanten Anschaffung von zunächst 200 mobilen Luftfiltergeräten für Klassenräume, die nur unzureichend zu lüften sind, und der Erprobung von Infektionsschutzampeln nichts mehr entgegen“, ergänzt Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay.

Geklärt werden musste, welche Räume förderfähig im Sinne der Richtlinie sind. Konkret die Frage, ob Räume auch dann förderfähig sind, wenn sie grundsätzlich belüftbar sind, aber die Lüftung eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und damit eine Unterrichtsstörung bedeutet. Dies tritt zum Beispiel dann auf, wenn der erforderliche Platz vor den geöffneten Fensterflügeln im Raum nicht vorhanden ist und die Fensterflügel somit in den Sitzbereich der Schülerinnen und Schüler hineinragen. Dies hat zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler während des regelmäßigen Lüftens ihren Platz verlassen müssen. In diesen Fällen gelten die Räume als unzureichend zu lüften. Damit besteht hier die Berechtigung, Luftfiltergeräte im Rahmen der Förderrichtlinie zu beschaffen.

Stadt und Land sind sich einig, dass unabhängig von technischer Lüftungsunterstützung das Lüften nach wie vor eine der wichtigsten Maßnahmen zum Infektionsschutz ist und im Rahmen der geltenden Hygienekonzepte weiterhin fortgeführt werden muss.

Onay: „Mit der nun erzielten Klärung werden unsere ursprünglichen Planungen für den Einbau von mobilen Lüftungsgeräten bestätigt.“

In Hannover werden nun für die Klassenräume, die ab dem 1.OG liegen und in denen das vollständige Öffnen von sehr großen Fensterflügeln zu einer Störung des Unterrichtsverlaufs führt, mobile Lüftungsgeräte angeschafft. Diese sollen das Lüften während des Unterrichts unterstützen. Vor und nach dem Unterricht, in Pausen, kann und muss nach wie vor manuell gelüftet werden.

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