Bernhard Horn als Handelsrichter verabschiedet

Osnabrück. Der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen hat gestern den Handelsrichter Bernhard Horn (Wallenhorst) verabschiedet.

Seit dem 1. November 2016 hat Herr Horn bei dem Landgericht Osnabrück die verantwortungsvolle Tätigkeit eines Handelsrichters in der zweiten Kammer für Handelssachen ausgeübt. Dr. Thomas Veen sprach dem Handelsrichter seinen großen Dank und seine Anerkennung aus: „Alle fünf Kammern für Handelssachen haben in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet. Das ist insbesondere auch auf die Verdienste der Handelsrichter zurückzuführen.“ 

Auch Herr Horn betonte, dass er das Amt stets sehr gerne ausgeübt und dabei hochinteressante Einblicke gewonnen habe: „Die sehr interessante Tätigkeit hat mir auch ermöglicht, dass ich mir ein persönliches Bild von der Tätigkeit bei einem Landgericht machen konnte. Nicht selten habe ich allein bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zur Strukturierung des tatsächlichen Vorbringens mit einem DIN-A 3 Blatt an meinem Schreibtisch gesessen.“

Herr Bernhard Horn ist bereits zum 31. Oktober 2021 aus der zweiten Kammer für Handelssachen ausgeschieden. Seine Nachfolgerin steht bereits fest: Auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer ist zum 1. November 2021 Frau Anja Lange-Huber zur ehrenamtlichen Richterin ernannt worden.

Das Landgericht Osnabrück verliert mit Herrn Horn wegen seiner Sachkunde und Erfahrung einen hoch geschätzten Handelsrichter. Unsere besten Wünsche für die Zukunft begleiten ihn.

Zum Amt des Handelsrichters

Das Amt des Handelsrichters ist ein Ehrenamt, das nur an Kaufleute, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen verliehen werden darf.

Zwei ehrenamtliche Handelsrichter und ein Berufsrichter als Vorsitzender bilden eine Kammer für Handelssachen, die Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Handelsrechts entscheidet.

Beim Landgericht Osnabrück sind insgesamt fünf Kammern für Handelssachen eingerichtet.

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