Hat der „laute Knall“ über Osnabrück und drumzu noch ein Nachspiel?

Symbolbild

Am 17. November gegen 20.12 Uhr war weithin ein lauter Knall in Osnabrück zu hören. Es erreichten uns Meldungen über diesen Knall aus Rieste, Bramsche, Bad Iburg und in Bissendorf. Er war in allen Orten so ungewöhnlich laut, dass die Menschen erschraken und teils aus den Häusern auf die Straße liefen, um zu schauen, was wohl passiert war.

Es wurde in den sozialen Medien (Facebook) sehr schnell klar, dass es sich aufgrund der im Internet abrufbaren Radarbilder nur um einen Überschallflug eines Eurofighters handeln konnte.

Um nähere Informationen zu erhalten und den dahinter liegenden Sachverhalt zu ergründen, schrieben wird das zuständige Luftfahrtamt der Bundeswehr an.

Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr teilte unserer Redaktion Folgendes mit:

„Die Auswertung der Radardaten vom 17. November 2021 zeigt insgesamt sechs Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ EUROFIGHTER. Die Luftfahrzeuge vom Taktischen Luftwaffengeschwader aus Nörvenich flogen Übungsflugbetrieb innerhalb des zeitweise reservierten Luftraums TRA Weser.

Eine der Maschinen erreichte etwa zu dem von Ihnen angefragten Zeitpunkt Überschallgeschwindigkeit. Dabei bewegte sich das Flugzeug in einer Höhe oberhalb von 11.700 m über dem Meeresspiegel. Die Entfernung des Luftfahrzeugs zum Stadtzentrum von Osnabrück betrug ca. 24,1 km.

Nachfolgend möchte ich Ihnen noch Informationen zur Begrifflichkeit Temporary Reserved Airspace – TRA beifügen. 

Zeitweilig reservierte Lufträume (Temporary Reserved Airspace-TRA):

Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern ist es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern.

Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, bzw. für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die sogenannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten.

Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt.“

Wir fragten noch einmal am folgenden Tage nach:

  • Wurden die dort und zum Zeitpunkt geltenden Bestimmungen eingehalten? Ist eine 24,1km Entfernung zum Stadtzentrum die erforderliche Reichweite?
  • Falls dem so ist: Ist es möglich, die Medien vor so einer Übung zu informieren, um die Bevölkerung im Vorfeld auf mögliche Geräuschimmissionen einzustimmen? Oder finden sie zu bestimmten Zeitpunkten statt, die eingrenzbar sind?

Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr antwortete wie folgt:

„Das Luftfahrtamt der Bundeswehr überprüft stichprobenartig die Einhaltung der flugbetrieblichen Vorschriften. Im vorliegenden Fall kann es sich um einen Verstoß gegen flugbetriebliche Vorschriften handeln. Die uns vorliegenden Daten werden an die zuständige Dienststelle der Luftwaffe zur Untersuchung weitergegeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu laufenden Untersuchungen keine näheren Auskünfte erteilen. 

Militärischer Übungsflugbetrieb ist von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Ausbildungsvorhaben der fliegenden Verbände, der technischen Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge sowie der vorherrschenden Wetterverhältnisse in den jeweiligen Gebieten abhängig und aus diesen Gründen werden die Übungseinsätze meist kurzfristig, bzw. tagesaktuell geplant und entsprechend der Trainingserfordernisse festgelegt.“


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieser laute Knall, der in Osnabrück am Abend des 17. November weithin zu hören war, wohl nicht gewöhnlich war und scheinbar auch nicht den flugbetrieblichen Vorschriften entsprach.

Genaueres werden die Untersuchungen der zuständigen Dienstelle der Luftwaffe ergeben.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die ausführlichen Informationen des Luftfahrtamtes und der Transparenz.

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