
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen syrischen Flüchtling, der 2015 nach Deutschland gekommen war, wegen Vergewaltigung einer 15jährigen Osnabrückerin zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 3000 Euro Schmerzensgeld.
Wie die Bild-Zeitung berichtet, spreche laut dem Richter für den 30jährigen Syrer, dass er „eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. Sie sind auf einem gutem Weg hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter.
Es spreche weiter für ihn, so berichtet die Zeitung weiter, dass er „alkoholbedingt enthemmt gewesen sei“ und „nicht nennenswert vorbestraft“. Der 30Jährige hatte das Mädchen am 10. Juli 2022 am hellichten Tag in der Osnabrücker City vergewaltigt.
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am Mittwoch über den Tathergang wie folgt:
„Gegen ihren Willen drückte der Angeklagte sein Opfer an die Wand ‚und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete‘, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schließlich kam es unter dem Einsatz von Gewalt zu einer Vergewaltigung. Eine DNA-Analyse überführte den Täter.“
Der im Prozess vor dem Amtsgericht Osnabrück angeklagte Mann sei, so der Vorsitzende Richter in seinem Urteilsspruch, noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden und die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht „am unteren Rand“ gewesen.
Laut Bild-Zeitung hat der 30jährige Syrer die Auflage bekommen, sich dem 15jährigen Osnabrücker Mädchen nicht mehr als 50 Meter zu nähern.
Bildquellen
- Amtsgericht Osnabrück: Bianka Specker
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