
Bei der ersten Wahl Frank Ottes, Parteimitglied der Grünen, zum Osnabrücker Stadtbaurat im Jahr 2013 verlief nicht alles reibungslos.
Die Stuttgarter Nachrichten vom 26.04.2013 schrieben dazu, dass bei der ersten Ausschreibung im Februar des Jahres Otte, unterstützt von den Grünen und der SPD, plötzlich ein Formfehler auffiel, der so die Zeitung, „politisch viel Staub aufwirbelte: In der Ausschreibung war ausdrücklich ein Universitätsabschluss gefordert, eine gleichwertige Qualifikation nicht erwähnt worden. Daraufhin wurde das gesamte Verfahren gestoppt und neu aufgerollt, diesmal dann mit dem für Otte befreienden Zusatz.“
Auch soll Frank Otte für dieses Amt vor 10 Jahren nicht die erste Wahl gewesen sein. Rita Maria Rzyski, die damalige Vertreterin des Oberbürgermeisters, schlug Otte vor, obwohl er nicht ihre erste Wahl gewesen sein solle. Die Stuttgarter Nachrichten schreiben hierzu, dass der bisherige Technische Dezernat der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen, Frank Otte, trotz zahlreicher anderer Bewerbungen in Osnabrück als einziger Kandidat dem Osnabrücker Rat vorgezogen worden sei, „einer der unterlegenen Bewerber hatte darauf die Festlegung auf Otte öffentlich als „Osnabrücker Klüngel“ bezeichnet, von rechtlichen Schritten jedoch Abstand genommen.“

Nicht die erste Wahl
Otte erhielt bei der ersten Wahl 27 Stimmen, bei 51 Ratsmitgliedern, eine Stimme mehr als erforderlich. Die SPD und die Grünen hatten die nötigen Stimmen, um die Wahl Ottes als Stadtbaurat in Osnabrück durchzusetzen.
Die Stelle des Oberbürgermeisters war bei der ersten Wahl damals vakant, Wolfgang Griesert war noch nicht Oberbürgermeister, sondern bis dato Stadtbaurat gewesen. Der Oberbürgermeister seiner Zeit, Boris Pistorius, war nach Hannover ins Innenministerium gewechselt.
So war es 2013 Rita Maria Rzyski, die Vertreterin des Oberbürgermeisters, die Otte vorschlagen konnte. Rita Maria Rzyzki wurde vom Rat der Stadt Hannover zwei Jahre später, im Jahr 2015, mit rot-grüner Mehrheit und gegen die Stimmen der CDU zur neuen Bildungsdezernentin gewählt (https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Rita-Maria-Rzyski-ist-neue-Schuldezernentin).
Beim zweiten Mal ist alles anders
Die Ausschreibung und Auswahl erfolgte 2020 wieder nach §109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Danach obliegt es dem Oberbürgermeister, der Vertretung einen Bewerber als Beamter auf Zeit nach § 108 NKomVG für acht Jahre vorzuschlagen. Oberbürgermeister Griesert schlug nach dem Bewerbungsverfahren Frank Otte als Stadtbaurat vor, wir berichteten hier darüber.
Die Wahl Ottes zum Stadtbaurat erfolgte im Jahr 2020 zeitgleich mit der Wahl des Osnabrücker Stadtkämmerers, dem Vorstand für Finanzen, Infrastruktur und Beteiligungen, Thomas Fillep.
Thomas Fillep (SPD) und Frank Otte (Grüne) wurden am 22. September 2020 in ihren Ämtern bestätigt.
Auf Antrag Dr. Thieles (FDP) wurde eine geheime Wahl sowohl des Stadtkämmerers, als des Stadtbaurats im Osnabrücker Rat durchgeführt. Oliver Hasskamp (FDP), war bei der Ratssitzung nicht anwesend.
Die Wahl des Stadtkämmerers Thomas Fillep (SPD) erfolgte mit 44 abgegebenen Stimmen, wovon 31 auf Ja, 9 auf Nein und 4 auf Enthaltungen entfielen.

Das Auszählungsergebnis der Wahl zum Stadtbaurat Otte überraschte in der Höhe. Die Auszählung ergab, dass von 44 abgegebenen Stimmen 31 auf Ja entfielen, 11 auf Nein, bei 2 Enthaltungen.
Überparteilich, überfraktionell wurden hier beide bisherigen Amtsinhaber und erneuten Bewerber wieder in Amt und Würden gewählt- auch der umstrittene Stadtbaurat Frank Otte, Parteimitglied der Partei Die Grünen.
Stadtvorstand und Stadtbaurat Frank Otte, Jahrgang 1957 wurde bei der Wahl am 22. September 2020 für 8 volle Jahre gewählt.
Gemäß § 6 BeamtStG treten auch Wahlbeamte mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie die Altersgrenze erreichen, § 35 Absatz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit § 25 BeamtStG. Herr Otte wäre demnach mit Ablauf des 30.06.2023 in den Ruhestand eingetreten.
Otte beantragte Aufschub des Ruhestandes
Der Eintritt in den Ruhestand ist auf Antrag des Beamten nach § 36 Absatz 1 Satz 1 NBG um bis zu einem Jahr hinauszuschieben, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen.
Otte beantragte laut Beschlussvorlage im Ratssitzungssystem bereits im Dezember 2022 das Hinausschieben seines Ruhestandes bis zum 30.06.2024.
„Da diesem Hinausschieben seines Ruhestandes keine dienstlichen Interessen im Sinne des § 36 Absatz 1 Satz 1 NBG entgegenstehen, hat Herr Otte einen Anspruch auf Hinausschieben seines Ruhestandes“, erklärt Michael Klesse vom Fachbereich Personal und Organisation der Stadt Osnabrück in der Vorlage.
Die Vorlage (unten im Anhang) wird zunächst im Verwaltungsausschuss beraten werden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse, und dann am Dienstag, dem 7. März den Ratsmitgliedern der Stadt Osnabrück zur Entscheidung vorgelegt.
Entscheidung nur Formsache
Auch diesmal scheint die Entscheidung nur Formsache zu sein. Allein wenn „dienstliche Interessen“ im Sinne des § 36 Absatz 1 Satz 1 NBG dem Aufschub des Ruhestandes entgegenstehen, besteht seitens des Stadtbaurats Otte kein Anspruch auf Aufschub. Dies ist laut Aussage Klesses in der Vorlage nicht der Fall, der Anspruch bestehe.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand von Herrn Frank Otte mit Ablauf des 30.06.2024 wäre die Stelle des Stadtbaurates neu zu besetzen.
Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die Stelle öffentliche auszuschreiben. Dabei darf die Wahl des Beamten auf Zeit nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden, vgl. § 109 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.
„Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Osnabrück daher so frühzeitig den Text einer Stellenausschreibung zur Beschlussfassung vorlegen, dass eine unter Umständen erneut erforderlich werdende Stellenausschreibung – bei beispielsweise mangelnder Bewerberauswahl – zu keiner Verzögerung der Nachbesetzung führt“, so Michael Klesse vom Fachbereich Personal und Organisation der Stadt Osnabrück in der Vorlage.
Die Antrag um Aufschub wurde fristgerecht gestellt, da Anträge jeweils spätestens sechs Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand, zu stellen. Nach § 36 NBG wäre auch ein längerer Aufschub möglich.
Die Vorlage der Stadt Osnabrück
Ottes-Auschub-pdfBildquellen
- Figuren am Rathaus: Bianka Specker